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FIW
Symposion
BMWi
10. GWB-Novelle

Anlässlich des 53. FIW-Symposions in Innsbruck (26.-28. Februar 2020) stellte MR Dr. Philipp Steinberg, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, in seinem Vortrag „Wettbewerbs- und Wirtschaftspolitik im Spannungsfeld von Globalisierung, Digitalisierung und Klimaschutz “ die Themen vor, die nach der Verbändeanhörung im BMWi zum Referentenentwurf einer 10. GWB-Novelle aus Sicht der Ministeriums noch überarbeitungsbedürftig seien.

[Anm.: Die Verbändeanhörung hatte am 18. Februar 2020 stattgefunden, an der rund 100 Interessensvertreter teilgenommen hatten. Die Anhörung war in die folgenden acht Blöcke aufgeteilt:

Offene Punkte seien nach Aussage von Steinberg die Folgenden:

  • Der avisierte § 19 a GWB solle feinjustiert werden. Bei § 39 a GWB (neu) gelte es, die Rechtssicherheit zu erhöhen. Die Regelungen in den Bußgeldsachen (§§ 81 b ff) sollten nachgeschärft werden.

  • Grundzüge der Novelle seien eine „maßvolle Antwort“ und ein „zentraler Baustein“ der Digitalisierungsstrategie. Ziel sei es, ein fokussiertes, proaktives, digitales Wettbewerbsrecht zu schaffen.

  • „Fokussiert“ sei die Novelle, indem die Fusionsschwellen erhöht werden sollten, um die Arbeit des Bundeskartellamts auf die wichtigen Fälle zu fokussieren. Darunter falle auch die Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmenskooperationen durch ein „Vorsitzendenschreiben“, die Schärfung der Zumessungskriterien für Bußgelder und das Nachsteuern beim Kartellschadensersatz.

  • „Proaktiv“ sei die Novelle bei der Schärfung der Missbrauchsaufsicht durch erleichterte Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, die punktuelle Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden und die Kodifizierung des Kronzeugenprogramms.

  • „Digital“ zeige sich darin, dass die Novelle die Digitalisierung aufgreife, einen spezifischen Datenzugangsanspruchs innerhalb bestehender Vertragsbeziehungen schaffe, die Essential-Facility-Doctrine ausweite, Intermediationsmacht und besondere Verhaltenspflichten für Plattformen mit überragender marktübergreifender Bedeutung sowie eine Verbotsnorm zur Verhinderung von „Tipping“ einführe.

Der avisierte § 19 a GWB solle feinjustiert werden. Bei § 39 a GWB (neu) gelte es, die Rechtssicherheit zu erhöhen. Die Regelungen in den Bußgeldsachen (§§ 81 b ff) sollten nachgeschärft werden.

Grundzüge der Novelle seien eine „maßvolle Antwort“ und ein „zentraler Baustein“ der Digitalisierungsstrategie. Ziel sei es, ein fokussiertes, proaktives, digitales Wettbewerbsrecht zu schaffen.

„Fokussiert“ sei die Novelle, indem die Fusionsschwellen erhöht werden sollten, um die Arbeit des Bundeskartellamts auf die wichtigen Fälle zu fokussieren. Darunter falle auch die Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmenskooperationen durch ein „Vorsitzendenschreiben“, die Schärfung der Zumessungskriterien für Bußgelder und das Nachsteuern beim Kartellschadensersatz.

„Proaktiv“ sei die Novelle bei der Schärfung der Missbrauchsaufsicht durch erleichterte Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, die punktuelle Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden und die Kodifizierung des Kronzeugenprogramms.

„Digital“ zeige sich darin, dass die Novelle die Digitalisierung aufgreife, einen spezifischen Datenzugangsanspruchs innerhalb bestehender Vertragsbeziehungen schaffe, die Essential-Facility-Doctrine ausweite, Intermediationsmacht und besondere Verhaltenspflichten für Plattformen mit überragender marktübergreifender Bedeutung sowie eine Verbotsnorm zur Verhinderung von „Tipping“ einführe.

Steinberg sprach auch die allgemeine konjunkturelle Lage an. Der von Bundesminister Altmaier vorgestellten Jahresprojektion zufolge sei die Inlandsnachfrage derzeit stark, die Auslandsnachfrage schwach. Die konjunkturelle Lage sei zudem abhängig von der Ausbreitung des Corona-Virus. Eine interne Simulation besage, dass ein Wachstumsverlust von 0,3 Prozent wahrscheinlich sei. Hierauf müsse man mit kurzfristigen Stimulationsmechanismen in Form von strukturellen Maßnahmen reagieren. Strukturelle Herausforderungen bestünden dazu in den globalen Veränderungen, nicht nur, aber auch vor allem von China ausgehend. China habe 12 Prozent am Welthandel, eine Investitionsquote von 40 Prozent und eine hohe Verschuldung. Die disruptiven Entwicklungen in China stellten Tatsachen dar, auf die die Politik reagieren müsse. Die Industriestrategie von Bundesminister Altmaier enthalte dazu einige Antworten.

In der Plattformökonomie Digitalisierung gebe es weiterhin Monopolisierungstendenzen. Die großen Plattformen würden noch größer, während europäische Plattformen nur einen sinkenden Marktanteil von drei Prozent hätten. Allerdings bestehe Hoffnung für europäische Unternehmen, da ihr Datenbestand im B2B-Bereich stetig anwachse. Die Unternehmenskonzentration könne aber auch in Europa möglicherweise problematische Folgen haben infolge von Preisaufschlägen.

Um die Klimaziele zu erreichen, die sich Deutschland gesetzt habe, sei der Einstieg in die CO2-Bepreisung in Nicht-ETS-Sektoren (nationaler Emissionshandel) ein zentrales Instrument. Die Marktintegration solle ebenfalls weiter vorangetrieben werden. Es stellten sich in dem Zusammenhang auch einige wettbewerbspolitische Fragen, v.a. beim Marktdesign im Bereich der Elektrizitätsversorgung. Weitere wirtschaftspolitische Herausforderungen stellten die Themen Elektromobilität, Ladesäulen und der Energy-Only-Markt dar.

Steinberg schloss seinen Vortrag mit einem Ausblick auf die anstehende deutsche Ratspräsidentschaft. Auf der europäischen Ebene müssten Antworten auf die deutsch-französischen Initiativen mit dem Ziel einer Modernisierung des europäischen Wettbewerbsrechts gefunden werden. Diese Antworten sollten nicht in Industriepolitik münden, allerdings müsse die EU-Mitteilung zur Marktdefinition überarbeitet werden. In Rede stehe zudem ein neues wettbewerbsrechtliches Level-Playing-Field-Instrument. Zu überlegen sei auch, ob der avisierte § 19 a GWB (neu) auf die europäische Ebene transportiert werden und ob eine Plattformregulierung im Rahmen des Digital Services Act erfolgen könne. Weitere Themen seien der Fortgang des International Procurement Instruments (IPI), eines Trade Defence Instruments und eines Investment Screenings. Die Chancen für ein „Daten-für-Alle“-Gesetz stufte Steinberg indes als gering ein.

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