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PM: BMWK – Bundeskabinett beschließt Nationale Datenstrategie
Datenstrategie (Dokument): Fortschritt durch Datennutzung (bmwk.de)
Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett die neue Nationale Datenstrategie beschlossen, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vorgelegt wurde. Die Strategie mit dem Titel „Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung“ knüpft an die zuvor bestehende Nationale Datenstrategie an und entwickelt diese weiter. Diese neue Datenstrategie soll Leitbild der künftigen Datenpolitik der Bundesregierung sein. Hierfür richtet die Bundesregierung den Fokus auf die Bereitstellung von mehr und besseren Daten und setzt auf eine neue Kultur der Datennutzung und des Datenteilens. Die Strategie soll daher auch zum gemeinschaftlichen Handeln auffordern, verweist dabei aber auch auf viele Maßnahmen, die bereits im Koalitionsvertrag (2021) sowie in der Digitalstrategie (2022) verankerten waren. Tatsächlich neu in der vorliegenden Datenstrategie ist nur, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die Anwendung von Large Language Models auch für die öffentliche Hand sowie der Einsatz von Reallaboren für „Privacy Enhancing Technologies (PET)“ geprüft werden soll.
Implikationen für das Wettbewerbsrecht
Die Nationale Datenstrategie rekurriert auch auf das Wettbewerbsrecht und betont, Datenkooperationen von erheblichem rechtlichen und wirtschaftlichen Interesse, die kartellrechtlich relevant seien, unterstützen zu wollen. Über diese Absichtserklärung hinaus ist jedoch noch nichts bekannt. Die Notwendigkeit von Regelungen, die einen Datenzugang, Datenportabilität und Interoperabilität gewährleisten, wird erneut angesprochen. Die bisherigen Regelungen sollen evaluiert und ggf. weiterentwickelt werden. Als etwaiges Problem sollen Datensilos genauer untersucht werden. Im Einzelnen heißt es in der Nationalen Datenstrategie hierzu, wie folgt (Kapitel 1.2.3., S. 18):
Wir nutzen das Wettbewerbsrecht, damit das Teilen von Daten einfacher wird Zugang zu und die gemeinsame Nutzung von Daten können ein erhebliches Potenzial zur Förderung des Wettbewerbs und der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle – auch öffentlicher Unternehmen – aufweisen. Wir unterstützen Unternehmen kartellrechtlich bei Datenkooperationen, wenn für diese ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Interesse besteht. Der nationale und europäische wettbewerbsrechtliche Rahmen muss Datenzugang, Datenportabilität und Interoperabilität fördern und gewährleisten. Wir werden die hierzu neu eingeführten Regelungen evaluieren und bei Bedarf den nationalen Rechtsrahmen weiterentwickeln. Zudem prüfen die Wettbewerbsbehörden, inwiefern geschlossene Datensilos auf Datenmärkten entstehen und inwiefern diese das Datenteilen und den Wettbewerb auf Datenmärkten behindern.
[Anm.: Zum Begriff „Datensilos“ vgl. z. B. Risiken von Datensilos – und wie sie sich vermeiden lassen – Onlineportal von IT Management (it-daily.net)]