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9. Sektorgutachten Bahn (2023): „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!“ – Monopolkommission

9sg_bahn_volltext.pdf (monopolkommission.de) 

Die Monopolkommission hat am 4. Juli 2023 dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Michael Theurer, das 9. Sektorgutachten Bahn mit dem Titel „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!“ übergeben. 

In dem Sektorgutachten werden die Wettbewerbsentwicklung im Eisenbahnmarkt analysiert sowie Handlungsempfehlungen für eine Stärkung des Wettbewerbs entwickelt. Die Monopolkommission empfiehlt unter anderem eine Neuordnung der Qualitätsregulierung sowie weitere Anpassungen des Eisenbahnregulierungsrechts. 

Im Wesentlichen:

Die geplante Umstrukturierung des DB-Konzerns bietet nach Auffassung der Monopolkommission Chancen für den Wettbewerb im Eisenbahnsektor. Die Infrastruktureinheiten DB Netz und DB Station & Service sollen zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte (InfraGo) zusammengelegt werden. Die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft soll allerdings unter dem Dach des DB-Konzerns verbleiben. Dadurch könne nach Ansicht der Monopolkommission allerdings weiter die Gefahr bestehen, dass sich die Infrastrukturgesellschaft eher am Konzerninteresse ausrichtet und Dritten wettbewerbsrelevante Prognosedaten zugunsten der eigenen Vertriebsgesellschaft vorenthält. Um solche Effekte zu vermeiden kommt es für die der Monopolkommission darauf an, die neue Infrastruktursparte „InfraGo“ vor allem weitgehend wirtschaftlich, organisatorisch und personell unabhängig von anderen Gesellschaften des DB Konzerns aufzustellen. Einer Quersubventionierung soll durch transparenteren Ausweis der Nachsteuerergebnisse entgegengenwirkt werden. 

Notwendige Voraussetzung für die Belebung des Wettbewerbs und die Attraktivität der Schiene sei eine bessere Qualität der Infrastruktur. Voraussetzung dafür sei eine Neuausrichtung der Eisenbahnregulierung, die größere Anreize setzt, in die Qualität zu investieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher u. a. eine neue qualitätsorientierte Entgeltregulierung. Dabei könnten zum Beispiel Trassenpreise, die der Infrastrukturbetreiber von den Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangen kann, an die Erreichung bestimmter Qualitätsziele (etwa Pünktlichkeit oder Netzgröße) geknüpft werden. Die Monopolkommission begrüßt in dem Zusammenhang, dass die Finanzierung auch von Bestandsinfrastrukturen künftig aus den Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung eröffnet werden soll. 

Wettbewerb im Vertrieb sei eine weitere Stellschraube für den Wettbewerb auf der Schiene. Einen Beitrag zur Qualität könnten auch innovative Vertriebsdienstleister von digitalen Fahrkarten leisten, sofern sie Zugang zu allen wettbewerbsrelevanten Echtzeit- und Prognosedaten der Infrastruktur erhalten. Die InfraGo müsste diese Daten allen Wettbewerbern gleichermaßen zur Verfügung stellen, mahnt die Monopolkommission.

9. Sektorgutachten Bahn (2023): „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!“ – Monopolkommission

9sg_bahn_volltext.pdf (monopolkommission.de) 

Die Monopolkommission hat am 4. Juli 2023 dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Michael Theurer, das 9. Sektorgutachten Bahn mit dem Titel „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!“ übergeben. 

In dem Sektorgutachten werden die Wettbewerbsentwicklung im Eisenbahnmarkt analysiert sowie Handlungsempfehlungen für eine Stärkung des Wettbewerbs entwickelt. Die Monopolkommission empfiehlt unter anderem eine Neuordnung der Qualitätsregulierung sowie weitere Anpassungen des Eisenbahnregulierungsrechts. 

Im Wesentlichen:

Die geplante Umstrukturierung des DB-Konzerns bietet nach Auffassung der Monopolkommission Chancen für den Wettbewerb im Eisenbahnsektor. Die Infrastruktureinheiten DB Netz und DB Station & Service sollen zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte (InfraGo) zusammengelegt werden. Die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft soll allerdings unter dem Dach des DB-Konzerns verbleiben. Dadurch könne nach Ansicht der Monopolkommission allerdings weiter die Gefahr bestehen, dass sich die Infrastrukturgesellschaft eher am Konzerninteresse ausrichtet und Dritten wettbewerbsrelevante Prognosedaten zugunsten der eigenen Vertriebsgesellschaft vorenthält. Um solche Effekte zu vermeiden kommt es für die der Monopolkommission darauf an, die neue Infrastruktursparte „InfraGo“ vor allem weitgehend wirtschaftlich, organisatorisch und personell unabhängig von anderen Gesellschaften des DB Konzerns aufzustellen. Einer Quersubventionierung soll durch transparenteren Ausweis der Nachsteuerergebnisse entgegengenwirkt werden. 

Notwendige Voraussetzung für die Belebung des Wettbewerbs und die Attraktivität der Schiene sei eine bessere Qualität der Infrastruktur. Voraussetzung dafür sei eine Neuausrichtung der Eisenbahnregulierung, die größere Anreize setzt, in die Qualität zu investieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher u. a. eine neue qualitätsorientierte Entgeltregulierung. Dabei könnten zum Beispiel Trassenpreise, die der Infrastrukturbetreiber von den Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangen kann, an die Erreichung bestimmter Qualitätsziele (etwa Pünktlichkeit oder Netzgröße) geknüpft werden. Die Monopolkommission begrüßt in dem Zusammenhang, dass die Finanzierung auch von Bestandsinfrastrukturen künftig aus den Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung eröffnet werden soll. 

Wettbewerb im Vertrieb sei eine weitere Stellschraube für den Wettbewerb auf der Schiene. Einen Beitrag zur Qualität könnten auch innovative Vertriebsdienstleister von digitalen Fahrkarten leisten, sofern sie Zugang zu allen wettbewerbsrelevanten Echtzeit- und Prognosedaten der Infrastruktur erhalten. Die InfraGo müsste diese Daten allen Wettbewerbern gleichermaßen zur Verfügung stellen, mahnt die Monopolkommission.

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