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Aktualisierte Version der Leitsätze: OECD Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct | OECD iLibrary (oecd-ilibrary.org)

Deutsche Übersetzung (vom 4.09.23): abd4d37b-de.pdf (oecd-ilibrary.org)  

Die OECD-Leitsätze für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sind ein bedeutendes und umfassendes Instrument, das die Förderung ethischen Handelns multinationaler Unternehmen zum Ziel hat. Die Leitsätze enthalten Empfehlungen der Regierungen an die Unternehmen, um ihren positiven Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt zu fördern und potenziell negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit, Produkte oder Dienstleistungen zu minimieren. 

Folgende zentrale Bereiche werden dabei von den Leitsätzen abgedeckt:

  • Menschen- und Arbeitsrechte
  • Umweltschutz
  • Antikorruption
  • Verbraucherinteressen
  • Offenlegung
  • Wissenschaft und Technologie
  • Wettbewerb und
  • Besteuerung 

Im Juni 2023 wurden die Leitsätze aktualisiert und veröffentlicht. In der deutschen Übersetzung liegen sie seit September 2023 vor. Die Leitsätze enthalten aktuelle und neue Empfehlungen für Unternehmen, insbesondere in Bereichen wie Klimawandel, Biodiversität und Geschäftsintegrität. Um die Aktualisierung der Leitsätze zu diskutieren, hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD Berlin Centre) zwei Veranstaltungen im September durchgeführt. Die Änderungen zu den bisherigen Leitlinien finden sich hier zusammengefasst: oecd-leitsaetze-fuer-multinationale-unternehmen-juni-2023.pdf (bmwk.de). 

Der Wettbewerbsbereich (Kapitel X) enthält im Vergleich zur Vorfassung insbesondere zwei Aktualisierungen. In diesem Kapitel werden inländische und multinationale Unternehmen aufgefordert, ihre Tätigkeiten im Einklang mit den geltenden Wettbewerbsgesetzen und -vorschriften auszuüben und dabei die Wettbewerbsgesetze aller Länder zu berücksichtigen, in denen die Tätigkeiten wettbewerbswidrige Wirkungen haben könnten. Zu den Aktualisierungen gehören: 

  • Anerkennung der Tatsache, dass glaubwürdige Initiativen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln nicht grundsätzlich im Widerspruch zu den Zielen des Wettbewerbsrechts stehen und dass die Mitarbeit an solchen Initiativen in der Regel keinen Verstoß gegen diese Gesetze darstellt.
  • Feststellung, dass Unternehmen beim Erwerb von Arbeitseinsatz durch Arbeitskräfte in ähnlicher Weise wie beim Erwerb anderer Waren und Dienstleistungen dem Wettbewerbsrecht unterliegen können, und dass Unternehmen in solchen Fällen dafür sorgen sollten, dass sie bei ihrer Einstellungs- und Beschäftigungspolitik sowie bei der Planung von Zusammenschlüssen und Übernahmen die geltenden Gesetze einhalten.
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