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Der Unterausschuss Kartellrecht des U.S.-amerikanischen Justizausschusses des Repräsentantenhauses hat am 18. Oktober 2019 Anhörungen zu Online-Plattformen und Marktmacht durchgeführt. Unter den Rednern waren Commissioner Rohit Chopra der Federal Trade Commission (FTC), der ehemalige EU-Chefökonom Tommaso Valletti, und Jason Furman, Obamas ehemaliger Chefökonom, der den Bericht eines britischen Expertengremiums für digitalen Wettbewerb „Unlocking digital competition“ federführend begleitet hatte. Darüber hinaus hat die EU-Wettbewerbskommissarin Marghrete Vestager eine schriftliche Eingabe gemacht. Alle Eingaben sind auf der Website des Ausschusses einzusehen.


Die Anhörung stand im Zusammenhang eines Beschlusses des Ausschusses vom 3. Juni 2019 über eine überparteiliche Untersuchung von Online-Plattformen und Marktmacht. Die Untersuchung des Ausschusses sollte sich dabei auf drei Hauptbereiche konzentrieren:


  • Dokumentation von Wettbewerbsproblemen auf digitalen Märkten;

  • Prüfung, ob marktbeherrschende Unternehmen wettbewerbswidriges Verhalten an den Tag legen; und
  • Beurteilung, ob die bestehenden Kartellgesetze, Wettbewerbsrichtlinien und das derzeitige Durchsetzungsniveau angemessen sind, um diese Probleme anzugehen.

Dokumentation von Wettbewerbsproblemen auf digitalen Märkten;

In seiner schriftlichen Eingabe vor dem Justizausschuss des Repräsentantenhauses betonte Chopra, dass das FTC wettbewerbswidriges Verhalten auch der großen digitalen Plattformen bekämpfen werde. Der Zugang zu Märkten müsse offengehalten werden, und es müsse verhindert werden, dass diese Unternehmen reihenweise Start-Ups aufkauften.

Furman konstatierte, dass die hohe Konzentration der wichtigsten digitalen Plattformen „wahrscheinlich anhalten und nachteilige Folgen für die Verbraucher haben“ werde. Aus diesem Grund müsse man Änderungen in der Wettbewerbspolitik herbeiführen und die technischen Kapazitäten der Regulierungsbehörden verbessern. Unerlässlich sei ein Regulierungsansatz, der einen Verhaltenskodex festlegt und durchsetzt, Systeme mit offenen Standards und Datenmobilität fördert und die Datenöffnung unterstützt.

Für Valletti standen die Daten und er Datenschutz im Vordergrund seines Zeugnisses. So stünden die Datenerfassung und der Datenschutz im Mittelpunkt des Geschäftsmodells vieler digitaler Online-Plattformen, wobei über die Datennutzung und die Präferenzen der Verbraucher gegenüber dem Datenschutz wenig bekannt sei. Weiter könne die Verschlechterung des Datenschutzes zu objektiven Kosten für die Nutzer der Plattform führen. Es sollten daher zunächst die verschiedenen plausiblen Theorien über Schäden im Zusammenhang von Daten und Datenschutz näher untersucht werden.

 

Hintergrund:

 


Schon vor diesem Beschluss des Justizausschusses war bekannt geworden, dass die U.S-amerikanischen Kartellbehörden, das U.S.-amerikanische Justizministerium (Department of Justice, DOJ) und die FTC kartellrechtliche Untersuchungen der Internetkonzerne Facebook, Google, Apple und Amazon (auch als sog. GAFA bezeichnet) planen und sich die Aufsicht über diese Konzerne teilen wollen. Facebook wurde bereits von der FTC infolge des Skandals um Cambridge Analytica seit längerem untersucht. Die FTC sollte Medienberichten zufolge noch die Aufsicht über Amazon erhalten, während das DOJ die Zuständigkeit für Google und Apple erhalten sollte. Verschiedene Senatoren und Politiker hatten ebenfalls ein kartellrechtliches Einschreiten gegen GAFA angemahnt (vgl. dazu auch FIW-Berichte vom 15.08.2019 und 7.09.2019).

 

Am 23. Juli 2019 hatte das DOJ zudem bekannt gegeben, dass das Ministerium die Praktiken marktführender Online-Plattformen und strukturelle Hindernisse, die mehr Wettbewerb entgegenstünden, im Markt umfassend überprüfen wolle. Ziel der Überprüfung durch das DOJ sei es, die Wettbewerbsbedingungen auf den Online-Marktplätzen objektiv und fair zu bewerten und sicherzustellen, dass die Amerikaner Zugang zu freien Märkten haben, auf denen Unternehmen auf der Grundlage des Wettbewerbsprinzips um Dienstleistungen miteinander konkurrierten. Es wurden auch bereits Abhilfemaßnahmen für den Fall von Rechtsverletzungen angekündigt.

 

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