BKartA
Internetökonomie
Kartellrecht
Plattformen
9. GWB-Novelle
Grünbuch Digitale Plattformen
Bericht (Arbeitspapier): https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Think-Tank-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Arbeitspapier (Zusammenfassung) https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Think-Tank-Bericht-Zusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Arbeitspapier (Ergebnisse und Handlungsempfehlungen) https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Think-Tank-Bericht-Kurzzusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Nur einen Monat nach der Veröffentlichung des gemeinsamen Papiers der deutschen und französischen Wettbewerbsbehörde zu Daten und ihren Auswirkungen auf das Wettbewerbsrecht („Competition Law and Data“), vgl. auch FIW-Bericht vom 11.05.16, hat das Bundeskartellamt am 9. Juni 2016 ein Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ nebst Kurzzusammenfassung und Ergebnissen und Handlungsempfehlungen vorgelegt. Darin befasst sich das Amt (speziell die 2015 gegründete „Think Tank Internet“) erneut mit den Faktoren zur Bewertung der Marktposition von Plattformen und Netzwerken und den Besonderheiten der Kartellrechtsanwendung im Bereich der Internet-Ökonomie. Der neue Bericht versteht sich als „Ergänzung“ des Berichts zu „Competition Law and Data“. Die Vorschläge des Bundeskartellamts finden sich ebenfalls in dem „Grünbuch Digitale Plattformen“ des Bundeswirtschaftsministeriums wieder (vgl. FIW-Bericht vom 31.05.16).
Wesentlicher Inhalt des Arbeitspapiers:
Das Arbeitspapier widmet sich insbesondere Fragen der Marktabgrenzung und der Marktmachtbestimmung im Bereich digitaler Plattformen und wertet in dem Zusammenhang Literatur, Anwendungspraxis, sowie wissenschaftliche Konzepte aus.
Das Papier untersucht dabei insbesondere die Faktoren, die mehrseitigen Plattformen, die verschiedene Nutzergruppen zusammenbringen, zu eigen sind. Hierbei spielen die so genannten Netzwerkeffekte (direkte und indirekte) ein große Rolle, die das Ausmaß des Zugangs zu Nutzerdaten sowie das Innovationspotenzial des Internets beeinflussen. Netzwerkeffekte zeichnen sich dadurch aus, dass der Nutzen einer Plattform bzw. eines Netzwerkes im Regelfall umso größer ist, umso mehr Nutzer daran teilhaben.
Im Einzelnen befasst sich die Abhandlung mit Definitionen und Begriffsbestimmungen für Plattformen im Hinblick auf die Einordnung einer Plattform als „marktmächtig“ oder „marktbeherrschend“ sowie um Marktabgrenzungsfragen. Begriff und Bedeutung direkter und indirekter Netzwerkeffekte sowie Größenvorteile und Formen des Nutzerverhaltens („Single-Homing“ und „Multi-Homing“) werden näher bewertet. Schließlich werden die Aussagekraft von Marktanteilen bei Plattformen und Konzepte des potentiellen Wettbewerbs näher untersucht.
Dabei ist das bisherige kartellrechtliche Instrumentarium aus Sicht des Bundeskartellamtes grundsätzlich auch geeignet, Plattformfälle und Netzwerkeffekte effektiv zu erfassen. Allerdings wünscht sich das Amt in wenigen, aber zentralen Einzelpunkten eine Ergänzung oder Präzisierung des GWB, um eine effizientere Anwendung des Kartellrechts auf digitale Plattformen zu gewährleisten. Hierzu verweist es auf den Inhalt des Grünbuchs „Digitale Plattformen“ und führt folgenden Regelungsbedarf aus:
Klarstellung, dass auch nicht-monetäre Austauschbeziehungen Markteigenschaft haben können.
Ergänzung der Aufgreifschwellen in der Fusionskontrolle in Fällen, bei denen der Transaktionswert einer Übernahme (etwa der Kaufpreis) besonders hoch ist.
Präzisierung der Marktmachtkriterien (Klarstellung, dass bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens, das eine Plattform oder ein Netzwerk betreibt, in besonderer Weise die Faktoren (a) direkte und indirekte Netzwerkeffekte, (b) Größenvorteile, (c) die vorherrschende Nutzungsform und der Differenzierungsgrad auf dem Markt, (d) der Zugang zu Daten und (e) das Innovationspotenzial digitaler Märkte zu berücksichtigen sind).
Klarstellung, dass auch nicht-monetäre Austauschbeziehungen Markteigenschaft haben können.
Ergänzung der Aufgreifschwellen in der Fusionskontrolle in Fällen, bei denen der Transaktionswert einer Übernahme (etwa der Kaufpreis) besonders hoch ist.
Präzisierung der Marktmachtkriterien (Klarstellung, dass bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens, das eine Plattform oder ein Netzwerk betreibt, in besonderer Weise die Faktoren (a) direkte und indirekte Netzwerkeffekte, (b) Größenvorteile, (c) die vorherrschende Nutzungsform und der Differenzierungsgrad auf dem Markt, (d) der Zugang zu Daten und (e) das Innovationspotenzial digitaler Märkte zu berücksichtigen sind).