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EU-Kommission veröffentlicht Clean Industrial Deal

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Clean Industrial Deal

Clean Industry State Aid Framework

Beihilfenpolitik

Mitteilung: Clean Industrial Deal – European Commission

PM: Clean Industrial Deal – European Commission

 

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung zum Clean Industrial Deal (CID) vorgestellt. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der europäischen Industrie zu stärken und gleichzeitig die Dekarbonisierung zu beschleunigen. Ergänzend dazu hat die Kommission ihr erstes ‚Omnibus-Paket‘ zum Bürokratieabbau vorgelegt. Dieses enthält u. a. Erleichterungen für Unternehmen im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie der EU-Taxonomie.

 

Kernpunkte des Clean Industrial Deal

 

  • Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise: Die Kommission hat parallel zum CID einen ‚Affordable Energy Action Plan‘ vorgestellt, der kurz- und langfristige Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise umfasst.

 

  • Unterstützung energieintensiver Industrien: Der angekündigte ‚Industrial Decarbonisation Accelerator Act‘ soll die Nachfrage nach europäischen Produkten durch Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien stärken, u. a. in der öffentlichen Beschaffung. Zudem ist eine freiwillige CO₂-Intensitätskennzeichnung für industri-elle Grundstoffe wie Stahl und Zement geplant. Genehmigungsverfahren für Unternehmen, die in Dekarbonisierung investieren, sollen verkürzt werden. Darüber hinaus will die Kommission EU-weite Auktionen für Klimaschutzverträge (‚Carbon Contracts for Diffe-rence‘, CCfDs) durchführen – ergänzt durch das ‚Auctions-as-a-Service‘-Modell nach dem Vorbild der Europäischen Wasserstoffbank

 

  • Verbesserung des CBAM: Im Rahmen des ‚Omnibus-Pakets‘ hat die Kommission einige Vereinfachungen vorgeschlagen.

 

  • Stärkung der europäischen Clean-Tech-Industrie: Unter anderem wird die Kommission den Mitgliedstaaten empfehlen, Steueranreize zur Unterstützung des CID einzuführen.

 

  • Finanzierung des CID a. durch:

Einrichtung einer ‚Industrial Decarbonisation Bank‘ und neue Finanzierungsinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB), u. a. für Netzinfrastruktur und Clean-Tech-Investitionen, und Einführung eines neuen EU-Beihilferahmens (‚Clean Industry State Aid Framework‘, CISAF) als Nachfolger des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF), der wesentliche Elemente des TCTF für fünf Jahre verlängert.

 

Der CISAF wird folgende Ziele verfolgen: i) weitere Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, ii) Förderung der industriellen Dekarbonisierung und der Energieeffizienz, insbesondere in energieintensiven Sektoren, und iii) Sicherstellung ausreichender Produktionskapazitäten für saubere Technologien in Europa, insbesondere dort, wo die Gefahr besteht, dass entsprechende Investitionen aufgrund der in Drittländern verfügbaren Subventionen außerhalb der EU verlagert werden. Gleichzeitig sollen die Kohäsionsziele und die Integrität des Binnenmarktes gewahrt bleiben und ein Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden. Der Entwurf des Beihilfenrahmen, der zur Konsultation gestellt werden soll, ist noch nicht veröffentlicht worden.

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