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Clean Industry State Aid Framework (CISAF)

EU Kommission Clean Industrial Deal Clean Industry State Aid Framework Beihilfenpolitik

Konsultationsdokument: 45b532ce-53fb-4907-975c-79edaa31a166_en

 

Pressemitteilung: Commission invites comments on the draft State aid Framework supporting the Clean Industrial Deal

 

Die Europäische Kommission hat am 11. März 2025 den Entwurf eines neues Beihilferahmens zur Unterstützung des Clean Industrial Deal („Clean Industrial Deal State Aid Framework“ – CISAF) veröffentlicht und führt bis zum 25. April 2025 eine öffentliche Konsultation zu diesem Entwurf durch.

 

Der neue Beihilferahmen ist Teil des am 26. Februar 2025 vorgestellten „Clean Industrial Deal – A joint roadmap to competitiveness and decarbonisation“, in dem die Kommission angekündigt hat, die Vorschriften für staatliche Beihilfen zu vereinfachen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, die industrielle Dekarbonisierung voranzutreiben und ausreichende Kapazitäten für die Herstellung sauberer Technologien in Europa zu gewährleisten (vgl. FIW-Bericht vom 01.03.2025EU-Kommission veröffentlicht Clean Industrial Deal – FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung). Der CISAF – der zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2030 haben soll – wird den „Temporary Crisis and Transition Framework“ (TCTF) ablösen und übernimmt dabei viele Elemente der Kapitel 2.5, 2.6 und 2.8 des TCTF. Der CISAF wird die sonstigen Beihilferegelwerke, insbesondere die Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) ergänzen, soll durch weniger strenge Kompatibilitätskriterien und höhere Flexibilität für die Mitgliedstaaten aber zu schnelleren Beihilfegewährungen führen.

 

Der Entwurf des CISAF enthält Bestimmungen für die folgenden Arten von Beihilfemaßnahmen:

 

  • Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Die Mitgliedstaaten könnten Regelungen für Investitionen in erneuerbare Energien und Energiespeicherung mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren aufstellen, die schnell umgesetzt werden können und gleichzeitig ausreichende Garantien zum Schutz gleicher Wettbewerbsbedingungen enthalten. Das soll auch für weniger ausgereifte Technologien wie erneuerbaren Wasserstoff in einem vereinfachten Verfahren ohne Ausschreibung möglich sein. zu gewähren. Der Vorschlag enthält auch spezifische Erleichterungen für staatliche Beihilfen für nicht-fossile Flexibilitäts- und Kapazitätsmechanismen;

 

  • Maßnahmen zur Förderung der industriellen Dekarbonisierung: Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit haben, Investitionen in alle relevanten Technologien, die zur Dekarbonisierung führen, unterstützen. Die Mitgliedstaaten könnten entweder (i) ausschreibungsbasierte Systeme einrichten oder (ii) Projekte ohne Ausschreibungen innerhalb bestimmter Grenzen direkt unterstützen. Bei sehr großen Projekten müssten die Mitgliedstaaten nachweisen, dass die Finanzierung die Finanzierungslücke des Projekts nicht übersteigt;

 

  • Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Produktionskapazitäten im Bereich der sauberen Technologien: Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Produktion bestimmter Ausrüstungen für saubere Technologien (derzeit definiert als: Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Kohlenstoffabscheidung und -speicherung) sowie die für die Produktion dieser Ausrüstungen erforderlichen Schlüsselkomponenten und kritischen Rohstoffe unterstützen können. Die Mitgliedstaaten könnten Beihilferegelungen einführen, um die notwendigen Investitionen bis zu bestimmten Grenzen (die für Investitionen in Fördergebieten erhöht werden) zu unterstützen. Vorbehaltlich strenger Sicherheitsvorkehrungen könnten die Mitgliedstaaten auch höhere Beihilfebeträge bereitstellen, um das Niveau der in Drittländern für ein bestimmtes Projekt angebotenen Unterstützung zu erreichen und so zu verhindern, dass solche Investitionen aus Europa abgezogen werden (Ausweitung der „Matching Clause“).

 

  • Maßnahmen zur Verringerung des Risikos privater Investitionen: Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen können, um die mit privaten Investitionen in erneuerbare Energien verbundenen Risiken zu verringern.

 

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