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BKartA
Jahresbericht 2015

 

Am 22. Juni 2016 hat das Bundeskartellamt (BKartA) seinen Jahresbericht vorgestellt. Darin werden die Arbeitsschwerpunkte des Amtes im Jahr 2015 sowie der einzelnen Beschlussabteilungen dargestellt sowie die Arbeit der Vergabekammern und der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vorgestellt.

1) Kartellrecht

Im Bereich des Kartellrechts wird die statistische Größenordnung der Bußgelder des Jahres 2015, die das Amt verhängt hat, genannt: So hat das Amt in insgesamt elf Kartellverfahren rund 208 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt. Die Bußgelder betreffen 45 Unternehmen und 24 Privatpersonen. Die Verfahren betrafen verschiedene Sektoren (z. B. Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten, Hersteller von Fertiggaragen). Auch im sogenannten Vertikalfall, bei dem Absprachen über die Ladenverkaufspreise zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln verfolgt werden, wurden 2015 erste Bußgelder verhängt. In den ersten Monaten des Jahres 2016 sind zudem nahezu alle Verfahrenskomplexe abgeschlossen worden, wie das Amt mitteilte.

Erwähnt wird in dem Zusammenhang auch der Leitfaden für den stationären Lebensmittelhandel, der der sogenannten „Handreichung“ folgen und demnächst veröffentlicht werden soll. Dieser Leitfaden soll anhand von Beispielen erläutern, wo die Grenze zwischen verbotenem und erlaubtem Verhalten verläuft (z.B. in Hinblick auf die Reichweite des Preisbindungsverbots).

Verfahren im Bereich der Missbrauchskontrolle habe man 2015 20 abgeschlossen und 14 neu aufgenommen.

Mit Blick auf die anstehende 9. GWB-Novelle bringt der Jahresbericht die politische Zielrichtung zum Ausdruck, „Schlupflöcher“ zu schließen, die bei der Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen bestünden. Das Amt spielt auf die Fälle gesellschaftlicher Umstrukturierungen an, um einer Bußgeldhaftung zu entgehen (sog. „Wurstlücke“). Eine Begründung dazu findet sich hier (S. 9):

Um zu verhindern, dass eine effektive Sanktionierung gerade großer, als Konzern strukturierter Unternehmen gefährdet wird, sollte aus Sicht des Bundeskartellamtes eine Regelung geschaffen werden, die in Angleichung an das europäische Recht eine Verantwortlichkeit des Gesamtunternehmens begründet.“

2) Fusionskontrolle

Im Jahresbericht wird mitgeteilt, dass im Jahr 2015 das Bundeskartellamt 1169 Fusionskontrollentscheidungen getroffen habe. Davon seien insgesamt 13 Verfahren nach einer vertieften Prüfung, der sog. Zweiten Phase entschieden worden. Ein Vorhaben sei untersagt (Edeka/Kaiser’s Tengelmann) worden, das später als Ministererlaubnis erlaubt worden sei, und eines sei nur unter Bedingungen freigegeben worden.

Außerdem wird mitgeteilt, dass das Amt derzeit einen Leitfaden über Zusagen in der Fusionskontrolle erarbeitet, der in Kürze im Rahmen einer Konsultation veröffentlicht werde. Der Leitfaden soll die wichtigsten Arten von Zusagen erläutern, mit denen Unternehmen die Untersagung eines Zusammenschlusses vermeiden könnten, sowie das Treuhänderverfahren.

3) Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K), die am 1. Dezember 2013 ihren Regelbetrieb aufgenommen hatte, ermöglicht es den Verbrauchern, sich über die aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren. Das Amt teilt mit, dass im Berichtszeitraum über 14700 Tankstellen in Deutschland ihre Preisänderungen an die MTS-K gemeldet hätten, was einer „weitestgehenden Marktabdeckung“ entspreche. Auch seien rund 150 Verbraucher-Informationsdienste zugelassen.

Anm.: Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt, deren Aufgaben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt einvernehmlich wahrnehmen.

4) Internetwirtschaft

Viel Raum nimmt die Internetwirtschaft im Bericht ein. Um deren Bedeutung Rechnung zu tragen, hat das Bundeskartellamt Anfang 2015 eine Task Force Internetplattformen eingerichtet. Dieser Think Tank habe bereits wettbewerbsrechtliche Konzepte entwickelt, die bereits in die Prüfung konkreter Fusionsvorhaben eingegangen seien, so das Amt. Der Bericht wiederholt, was das Kartellamt an anderer Stelle immer wieder betont hat, nämlich dass das Kartellrecht aufgrund seiner offenen Tatbestände grundsätzlich gut geeignet sei, die Phänomene der Internetwirtschaft zu erfassen und zu sanktionieren. Allerdings propagiert das Kartellamt auch, an einzelnen Stellen Anpassungen des gesetzlichen Rahmens vorzunehmen, „um die Arbeit der Behörden zu vereinfachen und abzusichern“. Dies zielt zum einen auf eine stärkere Berücksichtigung von internetspezifischen Marktmachtkriterien und zum anderen auf eine Klarstellung, dass die Unentgeltlichkeit von Austauschbeziehungen der Annahme eines Marktes nicht entgegenstünde. Schließlich soll in der Fusionskontrolle auf Anraten des Amtes ein zusätzliches auf den Transaktionswert bezogenes Kriterium eingeführt werden.

5) Sektoruntersuchungen

Derzeit führt das Amt drei Sektoruntersuchungen durch. Im Juli 2015 hatte es eine Sektoruntersuchung im Bereich „Submetering“ eingeleitet, welche die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler oder Wärme- und Wasserzähler umfasst.

Im Frühjahr 2016 wurde eine Sektoruntersuchung Haushaltsabfallerfassung eingeleitet, bei der die Wettbewerbsbedingungen für die Entsorgungsunternehmen, die Marktstrukturen und die Ausschreibungsergebnisse im Bereich der Erfassung (= Sammlung an der Anfallstelle und Transport zu Umschlagstelle oder Verwertungsanlage) von Haushaltsabfällen im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und dualer Systeme untersucht werde.

Die dritte Sektoruntersuchung von Ende Mai 2016 betrifft den Krankenhaussektor, um die wettbewerblichen Rahmenbedingungen in dieser Branche aufzuarbeiten und zu analysieren.

(Vgl. zu dieser Sektoruntersuchung auch: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2016/31_05_2016_Sektoruntersuchung_Krankenhaeuser.html)

6) Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes

Beim Bundeskartellamt sind derzeit zwei Vergabekammern des Bundes eingerichtet, bei denen ein Nachprüfungsverfahren auf der Grundlage der §§ 107 ff. GWB beantragt werden kann. Das Amt gibt bekannt, dass 2015 138 Nachprüfungsanträge beim Bundeskartellamt eingegangen seien. Den Anträgen sei in 22 Fällen entsprochen worden, 28 Anträge seien zurückgewiesen worden. Das kumulierte Auftragsvolumen, über das die Vergabekammern des Bundes zu entscheiden hatten, habe 2015 bei über fünf Milliarden Euro gelegen.

Erst ab Mitte 2016 werde sich die Rechtsprechung der Vergabekammern auch intensiv mit dem neuen vergaberechtlichen Rechtsrahmen befassen. Das Vergaberecht wurde zuletzt im Frühjahr 2016 umfassend geändert.

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