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Industriepolitik
Wettbewerbspolitik
BDI-Publikation: https://e.issuu.com/embed.html#2902526/69636457
Am 6. Mai 2019 hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier eine geschlossene Konferenz mit 70 Vertretern gesellschaftlicher Gruppen zur Industriestrategie im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eröffnet. Anlass war der von BM Altmaier am 5. Februar 2019 vorgestellte Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 (kurz: NIS 2030). In der NIS 2030 wurde dargelegt, wie sich der internationale Wettbewerb in wichtigen industriellen Technologiefeldern entwickelt hat und wie stark er von ausländischen Staaten beeinflusst wird. BM Altmaier schlug als Antwort Deutschlands und der EU eine abgestimmte industriepolitische Strategie vor, die bis zum Sommer 2019 erarbeitet und durch Maßnahmen unterlegt werden soll (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 19.02.19). Im Rahmen des Kongresses diskutierten rund 70 Spitzenvertreter aus Industrie- und Wirtschaftsverbänden, Unternehmen, Gewerkschaften und der Politik im BMWi über Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen einer Industriestrategie.
Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), dessen Präsident Prof. Dieter Kempf ebenfalls an der Konferenz teilgenommen hat, hatte ebenfalls am 6 Mai 2019 ein Papier zur NIS 2030 veröffentlicht („Deutsche Industriepolitik – Zum Entwurf der Nationalen Industriestrategie 2030″). Diese Publikation ist einerseits als Antwort auf die NIS 2030 zu werten, andererseits stellt sie aber auch eigene Vorschläge für die Fortentwicklung der deutschen Industriepolitik vor.
In der politischen Diskussion ging es zuletzt zunehmend auch um eine Forderung nach Änderungen im Wettbewerbs- und Beihilfenrecht einschließlich der Fusionskontrolle. In der NIS hatte BM Altmaier auch Änderungen des Wettbewerbsrechts angeregt, um die Herausbildung von Unternehmen von kritischer Größe zu erleichtern. Das BDI-Papier spricht sich für eine moderate Modernisierung des Beihilfe- und Wettbewerbsrechts aus, wobei das EU-Wettbewerbsrecht nur einen Teil der Lösung hinsichtlich der Frage anbieten könne, wie europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb gegen starke und oftmals indirekt oder auch direkt massiv staatlich geförderte Konkurrenten aus Drittstaaten besser bestehen könnten. Wichtig sei vor allem eine effektive Anwendung der Instrumente des Außenwirtschaftsrechts und der Instrumente der Handelspolitik. Als Ansatzpunkte im Wettbewerbsrecht werden vor allem Verfahrensverbesserungen und -beschleunigungen genannt, aber auch der Abbau von Hemmnissen bei Unternehmenskooperationen und gemeinsamen Forschungsprojekten. Das EU-Beihilferecht sollte einen Fokus auf Investitions- und Innovationsförderungen in Schlüsseltechnologien legen und europäischen Unternehmen dadurch bessere Ausgangschancen im globalen Wettbewerb gewähren.