Bundeskartellamt
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
Vollständiger Bericht: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/036/1903693.pdf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 10.08.2018 seinen Bericht über „Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen“ dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt. Seit Dezember 2013 sammelt die Marktransparenzstelle die aktuellen Kraftstoffpreise und stellt sie in sog. Spritpreis-Apps den Verbrauchern zur Verfügung (vgl. auch dazu auch FIW-Berichte vom 25.02.2017, 06.09.2013, 26.11.2012).
Wesentliche Feststellungen des Berichts:
Verbraucher
Seit Einführung der Stelle habe sich die Markttransparenz für die Verbraucher erheblich erhöht, so der Bericht. Die verschiedenen Verbraucher-Informationsdienste würden seitens der Verbraucher „gut genutzt“. Außerdem verwendeten sowohl die Presse, als auch das Bundeskartellamt und wissenschaftliche Studien die Daten, um die Verbraucher über die Kraftstoffpreisentwicklung zu informieren.
Bundeskartellamt
Die Transparenz komme jedoch nicht nur den Verbrauchern zugute, auch das Bundeskartellamt profitiere von den gesammelten Daten. So sei es jetzt leichter, Wettbewerbsverstöße zu identifizieren und die Marktsituation zu erfassen. Das wiederum erleichtere Fusionskontrollverfahren.
Wettbewerb
Es gebe erste Hinweise, dass die Markttransparenzstelle den Wettbewerb fördere. Auch nutzen laut BMWi nicht nur Verbraucher die Markttransparenzstelle, sondern auch Unternehmen aus der Mineralölwirtschaft. So seien schon erste Effekte auf den Wettbewerb zu beobachten:
Im Wesentlich orientierte sich der Kraftstoffpreise zwar an der Entwicklung der Rohstoffpreise, allerdings sei ein immer stärker ausgeprägter sich wiederholender Preiszyklus zu beobachten. Dessen Tiefpreisphasen würden zunehmend von den Verbrauchern abgepasst.
Die wesentlichen Preisanstiege zu Beginn von Ferienzeiten aus der Vergangenheit ließen sich nun nicht mehr beobachten.
Im Wesentlich orientierte sich der Kraftstoffpreise zwar an der Entwicklung der Rohstoffpreise, allerdings sei ein immer stärker ausgeprägter sich wiederholender Preiszyklus zu beobachten. Dessen Tiefpreisphasen würden zunehmend von den Verbrauchern abgepasst.
Die wesentlichen Preisanstiege zu Beginn von Ferienzeiten aus der Vergangenheit ließen sich nun nicht mehr beobachten.
Durch die Markttransparenzstelle ergäben sich für KMU Chancen, neue Kunden zu akquirieren. Ferner ließen sich keine Hinweise darauf finden, dass die erhöhte Transparenz zu ihren Lasten ginge.
Durch die Markttransparenzstelle ergäben sich für KMU Chancen, neue Kunden zu akquirieren. Ferner ließen sich keine Hinweise darauf finden, dass die erhöhte Transparenz zu ihren Lasten ginge.
Allerdings sei es zu früh, abschließende Aussagen über die Auswirkungen der Markttransparenzstelle auf den Wettbewerb zu treffen. Als Grund führt das Ministerium die vergleichsweise kurze Laufzeit der Marktransparenzstelle, die niedrigen Kraftstoffpreis in den letzten Jahren sowie fehlende Mengendaten an. Das BMWi spricht sich für die Fortsetzung der Markttransparenzstelle in der bislang stattfindenden Form aus. Weitergehende gesetzliche Regelungen, wie sie in anderen Staaten existieren, seien aus wettbewerbs- und verbraucherpolitischer Sicht weiterhin nicht angezeigt.
Empfehlungen des BMWi im Einzelnen:
Die Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sollte in der bislang stattfindenden Form fortgesetzt werden.
Das Bundeskartellamt sollte weiterhin Erkenntnisse ihrer Tätigkeit und ausgewählte Analysen der ihr vorliegenden Daten veröffentlichen.
Die Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sollte nach weiteren fünf Jahren erneut vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie evaluiert werden.
Diskutiert werden sollte eine Ermächtigung zur regelmäßigen Erhebung von Mengendaten und Raffinerie- bzw. Großhandelspreisen. Dabei sind bürokratische Mehrbelastungen und Nutzen einer solchen Erhebung auch mit Blick auf eine weitere Evaluierung gegeneinander abzuwägen. Ein Bedarf für andere Änderungen an den Regelungen zur Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ist derzeit nicht ersichtlich.
- Aus wettbewerbs- und verbraucherpolitischer Sicht sind gesetzliche Regelungen zur Preisbildung wie in anderen Staaten weiterhin nicht angezeigt.
Die Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sollte in der bislang stattfindenden Form fortgesetzt werden.
Das Bundeskartellamt sollte weiterhin Erkenntnisse ihrer Tätigkeit und ausgewählte Analysen der ihr vorliegenden Daten veröffentlichen.
Die Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sollte nach weiteren fünf Jahren erneut vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie evaluiert werden.
Diskutiert werden sollte eine Ermächtigung zur regelmäßigen Erhebung von Mengendaten und Raffinerie- bzw. Großhandelspreisen. Dabei sind bürokratische Mehrbelastungen und Nutzen einer solchen Erhebung auch mit Blick auf eine weitere Evaluierung gegeneinander abzuwägen. Ein Bedarf für andere Änderungen an den Regelungen zur Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ist derzeit nicht ersichtlich.