BMWK-Vorhaben für die 21. Legislaturperiode
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Am 10. März 2025 wurden Vorhabenvorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die bevorstehende 21. Legislaturperiode bekannt, die 598 Seiten füllen und auch Vorschläge für die Koalitionsverhandlungen umfassen. Die Vorschläge betreffen die Bereiche Europapolitik (Abteilung E), Wirtschaftspolitik (Abt. 1), Wirtschaftsstabilisierung, Energiesicherheit, Gas, Wasserstoffinfrastruktur (Abt. WE), Klimaschutz (Abt. K), Wärme, Wasserstoff und Effizienz (Abt. 2), Strom (Abt. 3), Industriepolitik (Abt. 4), Außenwirtschaftspolitik (Abt. 5), Digital- und Innovationspolitik (Abt. 5), Mittelstandspolitik (Abt. 6) und weitere Vorschläge (insbes. Abt. Z).
Planungen für den Bereich der Wettbewerbspolitik
Als Ziele der Wettbewerbspolitik werden Folgende genannte:
- Kurzfristige Entbürokratisierung, Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung wettbewerbsrechtlicher Verfahren und Entlastung der Wirtschaft auf nationaler Ebene.
- Modernisierung des EU-Wettbewerbsrechts zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU.
- Evaluierung des Wettbewerbsrahmens insb. mit Blick auf demokratierelevante Machtkonzentrationen im Digitalbereich und Künstliche Intelligenz (KI) sowie Evaluierung verbraucherrechtlicher Sektoruntersuchungen und Erarbeitung von Zukunftsszenarien für die Markttransparenzstelle Kraftstoffe.
Die Regelungsvorhaben der 12. GWB-Novelle, die in der 20. Legislaturperiode nicht mehr realisiert werden konnten, sollen nun in der 21. Legislaturperiode umgesetzt werden:
- Vereinfachung und Digitalisierung von wettbewerbsrechtlichen Verfahren
- Abbau unnötiger Bürokratie und Verfahrensbeschleunigung
- Evaluierung und Anpassung des GWB mit Blick auf neue Entwicklungen wie insb. KI
- Vorgeschlagene Inhalte sind u.a. Erhöhung der Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle, Anpassung der Transaktionswertschwelle in der Fusionskontrolle, damit potentielle „killer acquisitions“ durch die Kartellbehörde geprüft werden können, Reform der Ministererlaubnis (Erleichterung Drittklagebefugnis), Ausweitung der Befugnisse des BKartA nach verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen, Evaluierung von § 19a GWB (mit Blick auf neue Entwicklungen entsprechend dem Auftrag des Gesetzgebers des GWB-Digitalisierungsgesetzes).
- Die zuständige Abteilung des BMWK schlägt die Einsetzung einer Kommission zu „Wettbewerb, Demokratie und KI“ (Bericht bis Mitte der Legislaturperiode) und eine Evaluierung der Arbeit der Markttransparenzstelle Kraftstoffe beim BKartA (bis 2026) vor.
Auf EU-Ebene sollte sich die Bundesregierung nach den Vorschlägen weiterhin für eine Modernisierung des EU-Wettbewerbsrechts entsprechend den deutschen Vorschlägen vom Dezember 2024 einsetzen. Zentrale Anliegen sollten demnach sein:
- Reform der EU-Fusionskontrolle (umfassendere Berücksichtigung von Wettbewerbsfähigkeits- und Sicherheitsaspekten bei der Prüfung von Fusionen durch die Kommission, Erhöhung der Umsatzschwellenwerte in der EU-Fusionskontrollverordnung, Schaffung einer rechtssicheren Möglichkeit zur Prüfung von „killer acquisitions“ (vorzugsweise durch Einführung einer Transaktionswertschwelle wie im nationalen Recht)
- Erleichterung von Unternehmenskooperationen zur Förderung digitaler/datengetriebener Innovationen und der Nachhaltigkeit
Als mögliche Konflikte bei der Umsetzung der Vorhaben werden folgende benannt (S. 74):
„GWB-Entbürokratisierungspaket dürfte auf große Zustimmung stoßen – sowohl bei verschiedenen denkbaren Koalitionspartnern als auch bei der Wirtschaft. Gegen eine Erhöhung der Umsatzschwellen in der Fusionskontrolle spricht sich jedoch (lediglich) das BKartA aus. Hinsichtlich der Digitalisierung des BKartA wäre man teilweise auf Kooperation des BMI angewiesen, was zu Konflikten führen könnte.
Eine Reform der EU-Fusionskontrolle dürfte ebenfalls mehrheitlich auf Zustimmung stoßen. Ein Instrument zur Prüfung von „killer acquisitions“ wird insb. von den Start-up-Verbänden kritisch gesehen, deren Kritik in der Vergangenheit von Teilen der SPD und FDP übernommen wurden.
Die Ausweitung der Befugnisse des BKartA nach verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen könnte kritisch diskutiert werden, v.a. Branchen mit häufigen Verstößen gegen Verbraucherrecht befürchten, dass das BKartA tätig werden könnte.“