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EU
Brief
Wettbewerbskommissarin
Margrethe Vestager
Wettbewerbspolitik
Beihilfenpolitik
Befristeter Krisenrahmen

Letter_EVP_Vestager_to_Ministers__Economic_and_Financial_Affairs_Council__Competitiveness_Council_aressv398731.pdf (politico.eu) 

Am 15. Januar 2023 wurde ein Brief von Vizepräsidentin Vestager bekannt, den sie an die Wirtschafts- und Finanzminister der Mitgliedstaaten geschickt hat. Darin gibt sie die Linie für die zu erwartenden Maßnahmen für Änderungen am bisherigen Befristeten Krisenrahmen infolge des Kriegs in der Ukraine („Temporary Crisis Framework“, TCF) bekannt. Die Mitgliedstaaten werden damit erstmalig bis zum 25. Januar 2023 konsultiert. Eine ausführlichere Konsultation (der Mitgliedstaaten) zu Änderungen am TCF soll noch danach folgen. Die auch von Kommissionspräsidentin von der Leyen bereits im Dezember 2022 angestoßene Debatte zu einer neu ausgerichteten Beihilfenpolitik ist auf europäischer Ebene nun in vollem Gange und wird auch zwischen den Kommissaren und Mitgliedstaaten recht kontrovers geführt. 

In dem Brief von Vizepräsidentin Vestager schlägt diese nun einen „Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen“ vor, um auf das massive Subventionspaket der Vereinigten Staaten zu reagieren, das zu Verlagerungen von Investitionen in die USA führen könnte (Gefahr der „Relocation“). Vestager betonte in ihrem Brief gleichzeitig, dass einige Mitgliedstaaten mehr als andere nach dem TCF ausgegeben hätten. Demnach entfielen 53 Prozent der von der Kommission genehmigten Beihilfen auf Deutschland und 24 Prozent auf Frankreich, während auf Italien nur sieben Prozent entfielen. Vestager sieht in diesem Ungleichgewicht eine Gefahr für die Einheit Europas und steht daher offenbar größeren Aufweichungen des Beihilferechts skeptisch gegenüber. Sie sieht daher nur geringfügige Anpassungen des bisherigen Rahmens vor. Die Anpassungen betreffen zum einen die Verfahren (Vereinfachung/Beschleunigung) angesprochen, zum anderen aber auch die Substanz (Flexibilisierung, begünstigte Sektoren, Gegengewicht zu außereuropäischen Subventionsprogrammen/“Inflation Reduction Act“ (IRA) – bei gleichzeitiger Gewährleistung des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt). 

Die Umwandlung des Befristeten Krisenrahmens in einen “Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen“ soll insbesondere mit den folgenden Anpassungen erfolgen:

  • Einfachere Berechnung und Quantifizierung der Beihilfebeträge und schnellere Genehmigung sowie Ausweitung der bestehenden vereinfachten Bestimmungen auf alle Technologien für erneuerbare Energien
  • Einführung einer neuen und zeitlich begrenzten Möglichkeit für Investitionsbeihilfen gegen Standortverlagerungen für grüne Investitionen in strategischen Sektoren. Diese neuen Bestimmungen sollen dem Risiko entgegenwirken, dass Investitionen in unfairer Weise in Drittländer außerhalb Europas verlagert werden könnten. Neben der zeitlichen Begrenzung sollte diese Möglichkeit auf die Sektoren ausgerichtet sein, in denen ein solches Risiko tatsächlich besteht, und in Bezug auf die Beihilfebeträge verhältnismäßig sein. 

 

Darüber hinaus könnte die bevorstehende Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Ausnahmen für die Förderung von Wasserstoff und Elektrofahrzeugen vorsehen. Vestager versprach auch, die wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zu verbessern, „indem die Entwurfs- und Bewertungsphasen effizienter gestaltet werden“. Daneben sollen auch europäische Fondslösungen geschaffen werden, wie Vizepräsidentin von der Leyen bereits angekündigt hat. 

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