Brexit
Wettbewerbsrecht
Beihilfenrecht
Verbraucherschutz
Zum Hintergrund:
Das britische Verhandlungsteam veröffentlichte am 20. August 2018 eine Präsentation aus der Reihe „Framework for the UK-EU partnership“. Darin macht das Verhandlungsteam Vorschläge, wie ein fairer und offener Wettbewerb zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Austritt des Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) ausgestaltet werden könnte (vgl. hierzu auch FIW-Berichte vom 07.12.2016 und vom 21.09.2017). Hierbei orientierte sich das Verhandlungsteam eng am Weißbuch über die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union, das bereits im Juli 2018 erschienen ist.
Weißbuch:
Wesentlicher Inhalt des Rahmendokuments
Großbritannien schlägt der EU eine fortlaufende Harmonisierung von Vorschriften über staatliche Beihilfe im Rahmen eines gemeinsamen Regelwerks („common rulebook“) vor.
Das Vereinigte Königreich will auch weiterhin ein robustes Kontrollsystem gegen Kartellbildung beibehalten, zudem will es bei Fusionskontrollverfahren eng mit europäischen Behörden zusammenarbeiten.
Im Verbraucherschutz schlägt die britische Regierung vor, dass sich das Vereinigte Königreich und die EU in einer künftigen Übereinkunft zur wechselseitigen Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbrauchervorschriften verpflichten.
Großbritannien bietet der EU beiderseitige „Non-Regression“-Abkommen (keine Rückbildung) in den Bereichen Umweltschutz, Sozialstandards und Arbeitnehmerschutz an: „Das Vereinigte Königreich wird mit den gleichen Standards wie die EU und in einigen Fällen mit höheren Standards beginnen. Dies bedeutet, dass die Vorschläge des Vereinigten Königreichs einen größeren Schutz bieten als Standardbestimmungen.„
Großbritannien schlägt der EU eine fortlaufende Harmonisierung von Vorschriften über staatliche Beihilfe im Rahmen eines gemeinsamen Regelwerks („common rulebook“) vor.
Das Vereinigte Königreich will auch weiterhin ein robustes Kontrollsystem gegen Kartellbildung beibehalten, zudem will es bei Fusionskontrollverfahren eng mit europäischen Behörden zusammenarbeiten.
Im Verbraucherschutz schlägt die britische Regierung vor, dass sich das Vereinigte Königreich und die EU in einer künftigen Übereinkunft zur wechselseitigen Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbrauchervorschriften verpflichten.
Großbritannien bietet der EU beiderseitige „Non-Regression“-Abkommen (keine Rückbildung) in den Bereichen Umweltschutz, Sozialstandards und Arbeitnehmerschutz an: „Das Vereinigte Königreich wird mit den gleichen Standards wie die EU und in einigen Fällen mit höheren Standards beginnen. Dies bedeutet, dass die Vorschläge des Vereinigten Königreichs einen größeren Schutz bieten als Standardbestimmungen.„
Staatliche Beihilfen
Im Rahmen des Withdrawal Act 2018 soll bereits angewendetes EU-Recht bei Austritt Großbritanniens aus der Union in britisches Recht umgewandelt werden. Das derzeit geltende Beihilfen-Regime im Vereinigten Königreich (VK) soll bestehen bleiben.
Dabei soll der rechtliche Rahmen des britischen Beihilfenrechts den der EU reflektieren. Alle relevanten EU-Beihilfevorschriften sollen übernommen werden. Das beinhaltet alle Vorschriften, die dem AEUV zugrunde liegen, u.a. Art. 107-109 AEUV.
Zudem würde das britische Recht die im EU-Recht geltenden Gruppenfreistellungsverordnungen „widerspiegeln“. So sollen die Gruppenfreistellungen für Agrikultur und Fischerei im VK denen der Union ähneln.
Das Verhandlungsteam schlägt vor, dass die EU und das Vereinigte Königreich ein gemeinsames Regelwerk („common rulebook“) über staatliche Beihilfe erstellen. Das Vereinigte Königreich und die EU würden zunächst eine Vorauswahl von bestimmten Regelungen treffen, die in einem common rulebook festgelegt werden würden. Nach Vorstellung des britischen Verhandlungsteams soll dieses fortlaufend harmonisiert werden:
Schlägt die EU die Einführung neuer Regeln bzw. eine Erweiterung der bestehenden Regeln in Bezug auf staatliche Beihilfe vor, müsste zunächst ein gemeinsamer Ausschuss darüber entscheiden, ob diese ins common rulebook aufgenommen werden sollen. Allerdings: Stimmt der Ausschuss dem zu, müsste anschließend auch das britische Parlament zustimmen.
Um eine einheitliche Interpretation der Regeln sicherzustellen, sollen sich die britischen Gerichte an der Rechtsprechung des EuGH orientieren. Bei Streitigkeiten soll ein unabhängiges Schiedsgericht bindende Entscheidungen treffen. Als staatliche Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung des Regelwerks im Inland ist die britische Wettbewerbsbehörde Competition und Market Authority (CMA) vorgesehen. Die Befugnisse der CMA und die Prüfungsprozesse im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen würden sich an den Befugnissen und am Vorgehen der EU-Kommission orientieren. Die CMA sei von der Regierung unabhängig und frei von politischer Einflussnahme, so die Präsentation. Die Vorschläge zu staatlichen Beihilfen gingen damit weiter als die Abmachungen in Standardhandelsabkommen.
Im Weißbuch merkte die britische Regierung an, dass der oben geschilderte Vorschlag nicht die britische Souveränität bei der steuerlichen Gestaltung beeinträchtigen werde.
Wettbewerb
In der Präsentation heißt es, Großbritannien habe in der Vergangenheit freiwillig mit dem europäischen Wettbewerbsregime Schritt gehalten, indem es die europäischen Vorschriften zum Wettbewerb in britisches Recht umgewandelt und ein System unabhängiger Kontrollen eingerichtet habe. Das Vereinigte Königreich verspricht, auch weiterhin ein robustes Kartellverbot und eine unabhängige Wettbewerbskontrolle aufrechtzuerhalten. Zudem würde das Vereinigte Königreich gerne beiderseitige Verpflichtungserklärungen bzgl. Transparenz, prozessualer Rechte und weiterer Schutzmaßnahmen mit der EU sondieren. Bei parallel laufenden Kartellverfahren und Fusionskontrollen will das Vereinigte Königreich mit den Brüsseler Behörden und den Behörden der Mitgliedsstaaten eng kooperieren und Vereinbarungen über den Austausch von vertraulichen Informationen treffen. Für die Durchführung inländischer Untersuchungen soll die CMA zuständig sein.
Verbraucherschutz
Laut dem britischen Verhandlungsteam habe das Vereinigte Königreich beim Verbraucherschutz eine starke Erfolgsbilanz. Die Mindestanforderungen übertreffe man in einer Reihe von Bereichen. Um den Verbraucherschutz weiterhin auf einem „hohen Niveau“ zu halten, schlägt die britische Regierung vor, dass sich das Vereinigte Königreich und die EU in einer künftigen Übereinkunft zur wechselseitigen Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Verbrauchervorschriften verpflichten. Um diese Verpflichtung zu untermauern, soll das Abkommen Bestimmungen enthalten, die den gegenseitigen Austausch von Informationen und Beweismitteln sowie einen Rahmen für die kollektive Zusammenarbeit in solchen Bereichen umfassen, die in Großbritannien und in der EU eine größere Belastung für die Verbraucher darstellten.