Digitalisierung
Online-Plattformen
Kartellrecht
Liste der Sachverständigen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw15-pa-digitale-agenda/417688
https://www.bundestag.de/blob/417358/96d089fad53f589fd99dd6f09ca0ab86/18wp-61-data.pdf
Ausschussfragen:
https://www.bundestag.de/blob/417358/96d089fad53f589fd99dd6f09ca0ab86/18wp-61-data.pdf
Am 13. April 2016 hatte der Bundestagsausschuss auf seiner 61. Sitzung ein öffentliches Fachgespräch zum Thema Kartellrecht und Plattformen unter dem Vorsitz von Jens Koeppen (CDU/CSU) durchgeführt.
Hintergrund:
Bis Ende Dezember 2015 hatte die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen durchgeführt. Darin hatte sie insbesondere bereits eine Definition für Online-Plattformen formuliert. Sie hat sich bislang allerdings nicht dazu geäußert, ob die Konsultation in eine zukünftige Plattformregulierung münden wird. Eine solche mögliche Regulierung könnte beispielsweise auch den Zugang zu den auf der Plattform generierten Daten regeln. Daher ist die Festlegung, was unter eine „Online-Plattform“ fällt, von großer Bedeutung. Vorschläge der EU-Kommission zu Online Plattformen werden im Juni 2016 in Form einer Mitteilung erwartet.
Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda (13. April 2016)
In der Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda waren folgende Sachverständigen anwesend:
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
- Dr. Michael Menz, LL.M., General Counsel, Zalando SE
- Ansgar Baums, HP
- Prof. Dr. Justus Haucap, Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE), Heinrich-Heine-Universität
Dr. Miika Blinn, Verbraucherzentrale, Bundesverband (VZBV
Dr. Miika Blinn, Verbraucherzentrale, Bundesverband (VZBV
Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass die vorhandenen Instrumentarien des Wettbewerbs- und Kartellrechts grundsätzlich ausreichend seien, um einen funktionierenden Wettbewerb im Bereich der Online-Plattformen sicherzustellen. Lediglich im Bereich der Marktabgrenzung wurde Nachbesserungsbedarf identifiziert.
Mundt sprach sich dafür aus, dass explizit festgeschrieben werden müsse, dass auch dann ein Markt vorliege, wenn Leistungen unentgeltlich erbracht würden und Daten als Zahlungsmittel fungierten. Sofern sich beim aktuellen Verfahren gegen Facebook ein Missbrauch von Marktmacht nachweisen ließe (Voraussetzung: marktbeherrschende Stellung von Facebook), müsse darauf gedrungen werden, dass das Unternehmen aus kartellrechtlichen Gründen die nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einhalte.
Haucap sprach Online-Plattformen grundsätzlich positive wettbewerbsintensivierende Wirkungen zu. Gerade Kunden hätten bessere Vergleichsmöglichkeiten und Händler größere Absatzmöglichkeiten. Die Vorherrschaft nur noch einer einzigen Plattform in einzelnen Märkten sei jedoch problematisch, weshalb so genannte Exklusivitätsklauseln kritisch zu betrachten seien.
Auch Blinn äußerte sich in dem Sinn, dass Wettbewerb der „erste Schritt zu solidem Verbraucherschutz“ sei. Er plädierte für eine Einzelfallbetrachtung der verschiedenen Plattformen. Ein Missbrauch von Marktmacht komme in Betracht, wenn Nutzer keine wirkliche Alternative hätten (Gefahr von Monopolen) und die Betreiber der Plattform vor diesem Hintergrund die Kosten erhöhten.
Baums kritisierte die im politischen Raum vorherrschende problematische Zuspitzung des Begriffs der Digitalen Plattform. Es dürften nicht voreilig, regulatorische Maßnahmen getroffen werden; es reiche einige wenige Anpassungen im Detail vorzunehmen. Gleicher Ansicht war Menz vom Online-Mode-Händler Zalando.
Eine Zusammenfassung der Wortbeiträge sowie eine Videoaufnahme der Anhörung finden sich hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw15-pa-digitale-agenda/417688