BMJV
Kartellrecht
Digitalisierung
Algorithmen
Rede von BM Maas: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2017/07032017_digitales_Leben.html;jsessionid=B75CE0BD9850355BD1988ACBCF5376EE.2_cid334
Bundesjustizminister Maas hat am 3. Juli 2017 in Berlin auf einer Tagung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Titel „Digitales Leben – Vernetzt. Vermessen. Verkauft? #Werte #Algorithmen #IoT“ vor den gesellschaftlichen Auswirkungen der Macht von Algorithmen gewarnt und ein neues Antidiskriminierungsgesetz für den digitalen Lebensbereich gefordert (vgl. Spiegel Online, 03.07.2017).
In seiner Rede „Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft – Teilhabe ermöglichen, Sicherheit gewährleisten, Freiheit bewahren“ forderte Maas insbesondere „mehr Transparenz von Algorithmen“, dazu „eine Rechtsdurchsetzung, Aufsicht und die Kontrolle von Transparenz“, um die Funktionsweise, Grundlagen und Folgen von Algorithmen überprüfen zu können. Das Kartellrecht stand nicht explizit im Fokus seiner Rede. Es ging insbesondere um diskriminierende Aspekte von Algorithmen, Themen der Ausgrenzung und des Scoring (Erheben von Zukunftsprognosen aufgrund der gesammelten Erfahrungen aus der Vergangenheit). Regelungsinhalte würden künftig jedoch auch wettbewerbsrelevante Inhalte von Algorithmen betreffen.
Maas hält ein „digitales Antidiskriminierungsgesetz“ für hilfreich „gegen digitale Diskriminierung und für vorurteilsfreies Programmieren“. In seiner Rede forderte er zwar nicht die Offenlegung von Algorithmen. Allerdings hatte Maas schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Marktmacht von Google angeregt, dass Kriterien, nach denen Google seine Suchergebnisse ordne, offengelegt werden sollten, damit nachvollziehbar werde, inwiefern Suchergebnisse durch wirtschaftliche Interessen gesteuert würden.
Die Kontrollaufgaben könne, so Maas, in einer von der Bundesregierung zu gründenden Digitalagentur angesiedelt werden.