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Bundeskartellamt
Sektoruntersuchung
Mobile Apps

 

Abschlussbericht: Sektoruntersuchung_Mobile_Apps.pdf;jsessionid=9C08405CB6223223C99871F7BA7A1B2A.1_cid381 (bundeskartellamt.de)

Pressemitteilung: Bundeskartellamt – Homepage – Mangelnder Verbraucherschutz bei Mobilen Apps – Bundeskartellamt identifiziert Probleme und formuliert Lösungsansätze

Am 29. Juli 2021 hat das Bundeskartellamt die Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Mobilen Apps (Apps im Bereich mobiler Betriebssysteme) vorgelegt. Es hatte diese Untersuchung im Oktober 2020 nach § 32e Abs. 5 GWB eingeleitet und verfolgte damit die Absicht, mögliche verbraucherrechtliche Verstöße im Bereich Datenschutz-, Lauterkeits-, Gewährleistungs- und AGB-Recht eingehender untersuchen und auf eventuelle Rechtsverletzungen aufmerksam machen.

Im Ergebnis stellt das Amt erhebliche Mängel im Verbraucherschutz bei Mobilen Apps für mobile Endgeräte mit Android- oder iOS-Betriebssystem fest und stellt einige Handlungsempfehlungen vor. Insbesondere hat das Amt gravierende Defizite beim Datenschutz bei App-Publishern, App-Stores und Betriebssystem-Betreibern ermittelt.

Das Bundeskartellamt hat einige Problemfelder ermittelt und schlägt zur Behebung dieser Probleme einige Maßnahmen vor:

  • Mangelnde Information über Datenzugriffe bei der Nutzung von Apps: Es fehle bei zahlreichen Apps eine Aufklärung darüber, inwieweit Drittunternehmen wie etwa Facebook oder Google bei der Nutzung der Apps personenbezogene Daten erhalten und um welche Daten es sich handelt. Es wäre aus Sicht des Amtes empfehlenswert, wenn Verbraucher durch eine verbesserte Suchfunktion in App-Stores gezielter nach verbraucherfreundlichen Apps (ohne Tracker oder Werbung) suchen könnten. Datenschutzerklärungen müssten nutzerfreundlicher, d. h. präzise, transparent, verständ-lich und leicht zugänglich ausgestaltet sein. Selbst der flüchtige Verbraucher müsse zumindest die wichtigsten Informationen schnell erfassen können.         
  • Mangelnde Transparenz über Vertragspartner: Es fehle an angemessenen Informationen über den Vertragspartner und Angaben, wer Adressat von Gewährleistungsansprüchen sein soll. Die Rechtsverhältnisse zwischen App-Store-Betreiber, Endabnehmer und App-Publisher sollten dabei einheitlich bezeichnet und festgelegt werden. Es sollte deutlich sein, dass gegen den Vertragspartner uneingeschränkt Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Außerdem müsse klar sein, wie die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen sowie anderer Erstattungsmöglichkeiten vonstattengeht (möglichst automatisiert) und welche Fristen hierfür gelten.
  • Mangelnde Kontrollmöglichkeiten über die Datenverarbeitung: Es fehle an Kontrollmöglichkeiten über die Verarbeitung persönlicher Daten der Nutzer. Nutzer sollten Datenzugriffe durch Apps effektiv abstellen und alle nicht-systemrelevanten Apps (auch Sprachassistenten) löschen können. Sofern eine App einen Zugriff auf Nutzerdaten durch Dritte eröffnet, sollte hierfür grundsätzlich eine Einwilligung des Nutzers vorliegen.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, forderte erneut Möglichkeiten für eine Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz.

Hintergrund

Seit der 9. GWB-Novelle aus dem Jahr 2017 ist das Bundeskartellamt befugt, Sektoruntersuchungen im Hinblick auf schwerwiegende Verstöße zulasten von Verbrauchern durchzuführen. Voraussetzung für eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung nach § 32e Abs. 5 GWB ist der begründete Verdacht auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen.

Die Untersuchungen richten sich dabei nicht gegen bestimmt Unternehmen, sondern dienen dazu, umfassende Kenntnisse über das Untersuchungsgebiet zu gewinnen. Das Kartellamt hatte zuletzt die Ergebnisse über seine letzten beiden Sektoruntersuchungen zu Smart TVs und Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zu Nutzerbewertungen veröffentlicht (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 03.08.2020 und 09.10.2020). 

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