BKartA
Sektoruntersuchung
Haushaltsabfälle
Am 20. Dezember 2016 hat das Bundeskartellamt mit den Ermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle begonnen. Diese Sektoruntersuchung war bereits 2015 angekündigt worden. Gegenstand der Untersuchung sind die Wettbewerbsverhältnisse auf den regionalen Märkten für die Sammlung und den Transport von Haushaltsabfällen. Anlass waren:
die wachsende Konzentration auf den Entsorgungsmärkten,
die erheblichen Unterschiede bei den Müllgebühren zwischen deutschen Städten,
in vielen Regionen eine rückläufige Beteiligung an den Ausschreibungen für Entsorgungsaufträge.
die wachsende Konzentration auf den Entsorgungsmärkten,
die erheblichen Unterschiede bei den Müllgebühren zwischen deutschen Städten,
in vielen Regionen eine rückläufige Beteiligung an den Ausschreibungen für Entsorgungsaufträge.
Gegenstand der Sektoruntersuchung wird auch der Wettbewerb bei Ausschreibungen der dualen Systeme und der Kommunen untersuchen sein. Dabei wird das Kartellamt jeglichen Anzeichen für mögliche Wettbewerbsbeschränkungen nachgehen. Die Erfassung von Haushaltsabfällen erfolgt in vielen Kommunen durch ausschreibungsfrei beauftragte kommunale Betriebe. Das Bundeskartellamt hatte schon früher festgestellt, dass der Wettbewerb vor allem dadurch noch belebt werden könnte, dass mehr Kommunen Ausschreibungsverfahren durchführen.
Sektoruntersuchung: Das Bundeskartellamt kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges nach § 32 e GWB durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung. Es handelt sich dabei nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen, sondern um eine allgemeine Branchenuntersuchung.Die Untersuchungsergebnisse werden nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht.