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BKartA
Sektoruntersuchung
Vergleichsportale
Verbraucherschutz

Das Bundeskartellamt hat am 11. April 2019 den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgelegt.

Hintergrund:

Das Amt hat die Sektoruntersuchung, mit der es zum ersten Mal von seiner seit Mitte 2017 bestehenden Untersuchungskompetenz im Bereich des Verbraucherschutzes nach § 32e Abs. 5 des GWB Gebrauch gemacht hat, am 24. Oktober 2017 eingeleitet (vgl. dazu den FIW-Bericht vom 03.11.2017). Im Rahmen dieser Untersuchung hat das Bundeskartellamt zunächst etwa 150 und anschließend die 36 maßgeblichsten Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen befragt. Die gestellten Fragen bezogen sich auf die Themen Kooperationen zwischen verschiedenen Portalen, Marktabdeckung der einzelnen Portale, Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse, sonstige Faktoren zur Beeinflussung der Auswahl der Verbraucher sowie den Umgang mit Nutzerbewertungen.

Zu dem im Dezember 2018 veröffentlichten Konsultationspapier, in dem das Bundeskartellamt bereits verbraucherrechtliche Verstöße durch Vergleichsportale identifiziert hatte (vgl. dazu den FIW-Bericht vom 20.12.2018), haben etliche Vergleichsportale, Anbieter (Hotel, Versicherung etc.), Verbände, Behörden und Verbraucher Stellung bezogen. Wenngleich die grundsätzlichen Feststellungen und Bewertungen des Amtes weitgehend unbestritten geblieben seien, hätten – laut Pressemitteilung des Bundeskartellamts – viele Portale insbesondere die Besonderheiten und Vorteile des eigenen Angebots herausgestellt und betont, dass der Verbraucher über die Funktionsweise des Portals bereits hinreichend informiert werde. Einzelne Portale hätten indes bereits Änderungen auf ihren Internetseiten vorgenommen, die den Kritikpunkten des Amtes Rechnung trügen.

Wesentlicher Inhalt des Abschlussberichts:

  • Das Bundeskartellamt identifiziert in seinem Abschlussbericht teilweise verbraucherschädigende Irreführungen, Transparenzverstöße oder Schleichwerbung auf den verschiedenen Vergleichsportalen, was im Wesentlichen auf die folgenden (teils branchenspezifischen) Problempunkte gestützt wird:
  • Insbesondere in den Bereichen Versicherungen, Hotels und Energie würden relevante Anbieter zum Teil nicht in den Vergleich einbezogen, was dem Verbraucher nicht immer hinreichend transparent gemacht werde.
  • In den Bereichen Energie und Telekommunikation bevorzugten viele Portale einzelne Anbieter gegen Zahlung eines Entgelts in der Darstellung abweichend von dem eigentlichen Ranking, ohne den Verbraucher darüber zu informieren, dass es sich um eine Werbung handle.
  • Die von den Anbietern gezahlten Entgelte bzw. Provisionen hätten Einfluss auf die vom Portal vorgenommene Ergebnisdarstellung in Gestalt eines Rankings. Wenn die Portale den Empfehlungscharakter eines solchen Rankings herausstellten, könne dies den Verbraucher in die Irre führen. Im Bereich Energie blendeten einige Portale beim Erstranking bestimmte Angebote sogar vollständig aus, wenn sie von dem Anbieter keine Provision erhielten.
  • Hinweise auf vermeintliche Knappheit, Vorteile oder Exklusivangebote könnten Verbraucher unter Druck setzen oder falsche Erwartungen wecken.
  • Angebotsbewertungen stammten nur von Nutzern, die über das jeweilige Portal einen Abschluss getätigt haben, was zu einer eingeschränkten Bewertungsbreite führe.
  • Zahlreiche Portale erstellten keinen eigenständigen Vergleich, sondern griffen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.

Das Bundeskartellamt nimmt die Ergebnisse seines Abschlussberichts zum Anlass, erneut eine weitere Kompetenzerweiterung im Verbraucherschutz zu fordern. Da Zivilklagen und Regulierung allein keine effektive Lösung für Verbraucherschutzdefizite böten, sei die Befugnis des Amtes, etwaige Verstöße im Einzelfall per behördlicher Verfügung zu unterbinden, ein probates Mittel zur Durchsetzung des Verbraucherrechts.

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