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Preisbindung
Hinweispapier
Das Bundeskartellamt hat am 25. Januar 2017 den Entwurf eines Hinweispapiers zu Fragen des Preisbindungsverbots im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels veröffentlicht. Es handelt sich um ein Konsultationspapier, für das die Konsultation am 10. März 2017 endet.
In den vergangenen Jahren hat sich das Bundeskartellamt in einer Reihe von Verfahren intensiv mit den Geschäftsbeziehungen zwischen den Händlern und den Herstellern in der Lebensmittelbranche befasst.
In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen verhängt. Schon einmal hatte das Bundeskartellamt im Rahmen dieses Verfahrens im Jahr 2014 eine so genannte „Handreichung“ veröffentlicht, die jedoch durch den Verfahrensabschluss obsolet geworden war. Schon 2015 hatte das Bundeskartellamt angekündigt, dass es die Handreichung durch einen Leitfaden zum Thema „Vertikale Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel“ ersetzen wolle, in dem die Prioritäten für die Durchsetzung durch das Bundeskartellamt festgehalten würden.
Darüber hinaus gab es weitere Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzelhandel, die weitgehend abgeschlossen wurden. Zu den im Zuge der Verfahren verbliebenen Unsicherheiten soll nun dieses Hinweispapier dazu beitragen, gerade auch kleineren Marktteilnehmern der Branche anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots Hinweise an die Hand zu geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft.
- Das Papier gibt Hinweise zu folgenden Themen:
- Vereinbarung von Fest- und Mindestpreisen
- Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP)
- Mengenmanagement/Aktionsplanung
- Spannengarantien/Nachverhandlungen
- Nichtaufnahme und Abbruch von Geschäftsbeziehungen
- Datenaustausch zwischen Händlern und Herstellern
Hintergrund:
Nicht nur im deutschen, sondern auch im europäischen Recht sind vertikale Preisbindungen – sofern sie nicht im Ausnahmefall vom Kartellverbot freigestellt sind – verboten. Die Europäische Kommission hat Vertikalleitlinien veröffentlicht, die Ausführungen zur Auslegung des Preisbindungsverbots im europäischen Recht enthalten. Das Hinweispapier soll die Leitlinien speziell in Hinblick auf im stationären Lebensmitteleinzelhandel gebräuchliche Praktiken ergänzen.