Bundeskartellamt
Jahresbericht
Jahresbericht 2021/2022: Bundeskartellamt – Homepage – Jahresbericht 2021/22
Das Bundeskartellamt hat am 30. August 2022 seinen Jahresbericht 2021/2022 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen aktuellen Überblick über die Arbeit des Amtes und die durchgeführten Kartellverfahren und Fusionsentscheidungen der letzten beiden Jahre. Das Bundeskartellamt gibt an, im Jahr 2021 105 Mio. Euro Kartellbußgelder gegen insgesamt elf Unternehmen bzw. Verbände und acht natürliche Personen verhängt zu haben und in der Fusionskontrolle über 1000 Entscheidungen getroffen zu haben, darunter 10 Entscheidungen nach Hauptprüfverfahren.
Ein besonderer Schwerpunkt des Berichtes liegt im Bereich der Digitalwirtschaft und den seit der 10. GWB-Novelle eingeleiteten Verfahren gegen große Digitalkonzerne nach §19a GWB. Der Bericht geht auch auf die Verabschiedung des Digital Market Acts auf europäischer Ebene und das künftige Zusammenspiel zwischen DMA und GWB ein.
Ein weiteres Kapitel ist der Mineralölwirtschaft gewidmet und stellt die im April 2022 eingeleitete Sektoruntersuchung mit Fokus Raffinerien und Großhandel vor, mit der Gründe für die Preisentwicklung auf der Raffinerie- und Großhandelsebene und ihren möglichen Einfluss auf die Höhe der Preise an den Zapfsäulen untersucht werden. Die Sektoruntersuchung soll eine Grundlage für die durch den Gesetzgeber beabsichtigte Erweiterung der Aufgaben der Markttransparenzstelle Kraftstoffe schaffen.
Auch die Entwicklung auf den Strom- und Gasmärkten wird in einem gesonderten Kapitel betrachtet. Das Amt stellt die im Berichtszeitraum durchgeführten Untersuchungen (Sektoruntersuchung E-Ladesäulen, Marktmachtbericht Stromerzeugung, Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes zu den Entwicklungen auf den Elektrizitäts- und Gasmärkten) dar.
Schließlich geht der Bericht auch auf das Thema der Nachhaltigkeitskooperationen ein, für das es eine wachsende Fallpraxis gebe, und stellt die durchgeführten Verfahren im Berichtszeitraum kurz vor. Das Amt sehe sich hier als Partner der Wirtschaft.
Im Vorwort des Berichtes geht Bundeskartellamtspräsident Mundt auch kurz auf die angekündigte 11. GWB-Novelle ein. Aus seiner Sicht sei es vielversprechend, dass die Rolle des Amtes gestärkt werden solle, sowohl im Wettbewerbs- wie auch im Verbraucherschutz. Das angekündigte neue Instrument einer missbrauchsunabhängigen Entflechtung könne in besonderen Konstellationen als ultima ratio auf verfestigten Märkten Abhilfe schaffen. Die Stärkung des Kartellrechts begrüße das Amt ausdrücklich und es bringe sich konstruktiv in die Diskussionen ein, um einen noch höheren Wirkungsgrad zu erreichen. Mundt bewertet die Pläne zur Einführung einer missbrauchsunabhängigen Entflechtung positiv: „Das neue Instrument einer missbrauchsunabhängigen Entflechtung könnte in besonderen Konstellationen als ultima ratio auf verfestigten Märkten Abhilfe schaffen. Die Stärkung des Kartellrechts begrüßen wir ausdrücklich und bringen uns konstruktiv ein, damit wir noch wirkungsvoller werden.„