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Bundeskartellamt veröffentlicht Jahresbericht 2023/2024

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Bundeskartellamt
Jahresbericht

Pressemitteilung: Bundeskartellamt – Homepage – Jahresbericht 2023/24

Jahresbericht: Jahresbericht_2023_24.pdf (bundeskartellamt.de)

Das Bundeskartellamt hat am 26. Juni 2022 seinen Jahresbericht 2023/2024 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen aktuellen Überblick über die Arbeit des Amtes und die durchgeführten Kartellverfahren und Fusionsentscheidungen der letzten beiden Jahre.

Das Bundeskartellamt gibt an, im Jahr 2023 rund 2,8 Mio. Euro Kartellbußgelder im Bereich von Industriebauleistungen gegen 8 Unternehmen/Verbände und 5 natürliche Personen verhängt und 77,4 Mio. aus vorherigen Verfahren eingenommen zu haben. Die geringe Zahl an neu verhängten Bußgeldern sei auf die geringe Zahl von Durchsuchungen während der Corona-Pandemie zurückzuführen. Neben den nach wie vor wichtigen Kronzeugenanträgen in der Kartellverfolgung erlaubten nun auch IT-Techniken, Märkte systematisch zu beobachten und Auffälligkeiten aufzudecken. Die externe Meldestelle für anonyme Hinweisgeber spiele dabei ebenfalls eine zunehmende Rolle.

In der Fusionskontrolle hat das Bundeskartellamt 2023 rund 800 Fusionen geprüft (805 Anmeldungen). Darunter waren sieben Hauptprüfverfahren; die Fusionen wurden zum Teil nur unter Bedingungen freigegeben.

Ein besonderer Schwerpunkt des Berichtes liegt wie schon seit Jahren im Bereich der Digitalwirtschaft. Auf der Grundlage der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne – dem § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – führt das Bundeskartellamt aktuell zahlreiche Verfahren gegen die großen Tech-Unternehmen. Derzeit laufen insgesamt sieben Verfahren gegen Amazon, Google, Meta, Apple und Microsoft.

Bundeskartellamtspräsident Mundt warnt in der Presseerklärung des Amtes vor der großen Gefahr Künstlicher Intelligenz in dem Sinn, „dass hier eine noch weitergehende Konzentration der digitalen Märkte und ein Machtzuwachs auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfung, von den Chips bis zum Front-End, Einzug hält.“ Auf Seite 42 des Berichts wird er noch deutlicher:

„Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie für die wettbewerbliche Weiterentwicklung der Digitalwirtschaft. Hier bestehen einerseits Chancen für Wettbewerbsimpulse, aber andererseits die Gefahr, dass sich Machtpositionen der großen Internetkonzerne weiter verfestigen. Wir sehen zunehmend Beteiligungen der großen Player an jungen aufstrebenden Unternehmen. Sowohl die Situation bei Microsoft und OpenAI als auch bei anderen Kooperationen werden wir weiter stark im Blick behalten.“

Zum Verbraucherschutz betont Mundt erneut, dass die Befugnisse des Bundeskartellamts für den Verbraucherschutz (seit 2017) nicht ausreichten, Defiziten nach verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen in der digitalen Wirtschaft abzuhelfen. Das Bundeskartellamt macht deutlich, dass es gern Befugnisse wie die Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs) und Verbraucherzentrale Bundesverband hätte.

Im Energiebereich führt das Bundeskartellamt aktuell sechs Pilotverfahren gegen Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen. Die Behörde überprüft dabei, ob die sogenannten Preisanpassungsklauseln zulässig verwendet wurden. Mundt erklärte, dass es auch in diesem Bereich einer Behörde bedürfe, die die rechtlichen Vorgaben zum Zwecke des Verbraucherschutzes durchsetze. Konkret spricht er sich für erweiterte Befugnisse und Ressourcen für die Kartellbehörden aus.

Der Bericht geht auch auf die Anfang 2023 übernommene Missbrauchsaufsicht über die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme ein. Im Rahmen dieser neu geschaffenen Missbrauchsaufsicht seien bislang 70 Prüfverfahren gegen Versorger eingeleitet worden. Die Prüfungen umfassen staatliche Entlastungsbeträge von rund 3,9 Mrd. Euro und damit rund 14 Prozent der insgesamt von den Unternehmen abgerufenen 26,5 Mrd. Euro. Eine abschließende Beurteilung werde erst nach den Endabrechnungen der Unternehmen im Jahre 2025 möglich sein.

Schließlich geht der Bericht auf das seit zwei Jahren bestehende Wettbewerbsregister ein. Dieses stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern in Deutschland Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Laut Angaben des Amtes verzeichnet das Register ca. 1.000 Aufrufe täglich durch öffentliche Auftraggeber.

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