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Bundeskartellamt
Jahresrückblick

Pressemitteilung: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/2020/29_12_2020_Jahresrückblick.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

Am 29. Dezember 2020 legte das Bundeskartellamt seinen Jahresrückblick vor. Es teilte darin die Fall- und weitere Kennzahlen für das Jahr 2020 mit. 

Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2020 insgesamt 358 Millionen EUR Bußgelder verhängt. Von den Bußgeldern waren 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen betroffen. Zudem sind 1200 Zusammenschlüsse geprüft worden und 120 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen eingegangen. Das Amt gab an, dass die Größenordnung der Zusammenschlüsse der der Vorjahre entspreche. Dies trifft weitgehend zu, da die Fallzahlen sich in den Jahren 2019 auf 1400 und in 2018 auf 1300 beliefen. Zudem habe es pandemiebedingt viele Anfragen für Kooperationen gegeben, so das Amt. 

Im Hinblick auf die Kartellabsprachen musste das Bundeskartellamt einen Rückgang an Bonusanträgen verzeichnen. Dies lag nach Aussage von Präsident Mundt vorwiegend an den vermehrten Schadensersatzprozessen gegen Kartellanten. Das Bundeskartellamt greife mittlerweile zunehmend auf andere Ermittlungsmethoden, wie das Screening von Märkten zurück. Außerdem solle das anonyme Hinweisverfahren ausgebaut werden. 

Bei der Fusionskontrolle habe es zwei Fälle gegeben, bei denen eine Fusion nur unter Auflage genehmigt worden sei. In drei Fällen sei eine Fusion nach vertiefter Prüfung auch ohne Auflage genehmigt worden. 

Laut Bundeskartellamt war die Digitalwirtschaft wieder ein Schwerpunkt des vergangenen Jahres. Das Bundeskartellamt prüfte unter anderem mögliche Verletzungen der Preissetzungsfreiheit von Amazon -Market -Place- Händlern sowie eine mögliche Benachteiligung dieser durch eine Zusammenarbeit von Amazon mit Markenherstellern. Das Bundeskartellamt geht davon aus, die Umsetzung der Grundsatzentscheidung zur Zusammenführung von Daten bei Facebook aus dem Jahr 2019 im Jahr 2021 zu Ende zu bringen. Zudem sei ein zweites Verfahren gegen Facebook wegen der Verknüpfung von Virtual Reality Produkten mit seinem eigenen sozialen Netzwerk eingeleitet worden. Das Bundeskartellamt arbeite auch weiterhin an einer grundlegenden Sektoruntersuchung zur Onlinewerbung. Das Amt kündigte zudem an, weitere Verfahren auf der Grundlage der durch die neue 10. GWB-Novelle verankerten Instrumente führen zu wollen. 

Im Gesetzgebungsprozess zur 10. GWB-Novelle sei das Bundeskartellamt beratend tätig geworden. Es betonte in seiner Presseerklärung, dass neue Wettbewerbsinstrumente neben den bestehenden notwendig seien, um wettbewerbsverzerrenden Praktiken in der digitalen Wirtschaft besser entgegenwirken zu können. 

Im Bereich des Verbraucherschutzes habe das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr seine Berichte zur Sektoruntersuchung im Bereich Smart-TVs und Nutzerbewertungen im Internet veröffentlicht. Eine neue Sektoruntersuchung im Bereich Messenger-Dienste sei im November eingeleitet worden, und eine zu Vergleichsportalen sei 2020 abgeschlossen worden. Präsident Mundt sprach sich erneut für eine Erweiterung seiner Kompetenzen im Verbraucherschutz aus. Er bedauerte, dass ihm nach wie vor die gesetzlichen Befugnisse fehlten, „rechtswidrige Praktiken auch wirksam abstellen zu können“. 

Den Schwerpunkt der über 120 Nachprüfungsverfahren im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe bildeten Aufträge in den Bereichen IT-Hard- und Software, Verteidigung und Sicherheit sowie Arbeitsmarktdienstleistungen.

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