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D GWB-03-8-22
Bundesregierung
Bundeskartellamt
MTS-K
EnWG
GWB
Fernwärme
Mineralölwirtschaft/Tankstellen
Meldepflichten

 

Link: Deutscher Bundestag Drucksache 20/2402 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 20/1599, 20/1977, 20/2137 Nr. 6 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung

Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2022 nach 2./3. Beratung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung beschlossen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vom 22.06.22, Bundestagsdrucksache 20 /2402). Damit wurden erhebliche Teile des im April im Kabinett verabschiedeten Osterpakets final vom Bundestag verabschiedet. Die Änderungen beziehen sich auf den Gesetzentwurf BT-Drucksache 20/1599 – 2001599.pdf (bundestag.de).

Hintergrund sind die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine. Die weltweit hohen Ölpreise hatten einen Anstieg der Preise an den Tankstellen zur Folge. Die Spritpreise blieben auf sehr hohem Niveau, auch nachdem der Ölpreis wieder gesunken war. Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung insbesondere drei Problemkomplexe angehen: den beschleunigungsbedürftigen Ausbau erneuerbarer Energien, Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrags seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise überwinden.

Der Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz. Neben zahlreichen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz und einigen anderen Gesetzen sind auch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgesehen. So soll die Rolle der beim Bundeskartellamt ansässigen Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) gestärkt werden. Die Markttransparenzstelle soll künftig neben der Beobachtung der Preisentwicklung an den Tankstellen auch Raffinerien und den Kraftstoffgroßhandel genauer beobachten können. Die Aufgabe der MTS-K wird daher auf die Wertschöpfungsstufen der Herstellung von und des Handels mit Kraftstoffen erweitert. Hinsichtlich des Kraftstoffeinzelhandels erfolgt eine Ausweitung der Datenbasis der MTS-K um Mengendaten. So sollen Tankstellenbetreiber, die nach § 47k GWB verpflichtet sind, ihre aktuellen Preise für Kraftstoffe bei jeder Preisänderung an die MTS-K zu melden, auch „die im Laufe eines bestimmten Zeitraumes abgegebenen Kraftstoffmengen unterschieden nach der jeweiligen Kraftstoffsorte“ der MTS-K übermitteln. Die Einzelheiten dazu sollen per Rechtsverordnung umgesetzt werden. Zudem wird die bestehende verschärfte kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in der Energiewirtschaft um weitere fünf Jahre verlängert und auf den Bereich der Fernwärme ausgedehnt, da auf den Fernwärmemärkten – laut Gesetzesbegründung – ein hohes Missbrauchspotential bestehe.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand bereits am 12. Mai 2022 statt (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 01.06.22). Am 18. Mai 2022 fand dazu eine Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Deutschen Bundestags statt. In einem nächsten Schritt berät der Bundesrat über die Maßnahmen.

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