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Berichterstattung (pars pro toto):

Chinesisches Antimonopolgesetz erstmals reformiert | Rechtsmeldung | China | Kartellrecht (gtai.de)

China Anti-Monopoly Law: What’s New in the New Amendment? (china-briefing.com)

PRIMER: China’s Anti-Monopoly Law Amendment | IFLR

Am 1. August 2022 sind in China Änderungen des „Anti-Monopoly Law“ (AML) in Kraft getreten. Im Oktober 2021 wurde zunächst ein Entwurf zur Änderung des AML veröffentlicht. Das aktuell gültige AML trat 2008 in Kraft und die Arbeit an der Revision begann vor etwa fünf Jahren.

Hintergrund:

Am 1. August 2008 ist in China das erste Kartellgesetz in Kraft getreten, das 14 Jahre in Vorbereitung war (vgl. dazu FIW-Bericht vom 06.08.2008). Mit 57 Artikeln war mit dem Gesetz zum ersten Mal für China ein umfassender Katalog wettbewerbsrechtlicher Regelungen aufgestellt worden. Vom Wortlaut des Gesetzes und inhaltlich ist ein starker Bezug zum europäischen Kartellrecht zu erkennen. Die Kapitel 2 (Verbot von Monopolabsprachen) und 3 (Untersagung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung) weisen Parallelen zu den Artikeln 101 und 102 AEUV auf (damals Artikel 81 und 82 EG-Vertrag). Kapitel 4 enthält Regeln zur Zusammenschlusskontrolle. Da weite Teile der chinesischen Wirtschaft von Staatsunternehmen beherrscht werden, kommt Kapitel 5, das die Wettbewerbsbehinderung durch den Missbrauch öffentlicher Gewalt behandelt, besondere Bedeutung zu. In dem Zusammenhang sieht Artikel 7 einen besonderen staatlichen Schutz für die Industriebereiche vor, die als unerlässlich für die chinesische Wirtschaft oder nationale Sicherheit angesehen werden. Bei Fusionen oder Übernahmen von chinesischen Unternehmen durch ausländische Investoren kann der Staat neben der Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch eine Prüfung der nationalen Sicherheitsvorschriften durchführen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die nationale Sicherheit Chinas durch die Übernahme betroffen ist. Die Voraussetzungen für diese Eingriffsbefugnis wurden indes nicht näher erläutert.

Aktuelle Entwicklungen und Änderungen des AML:

Seit dem Amtsantritt von Staats- und Parteichef Xi Jinping hat die chinesische Regierung ihren Staatssektor durch eine Reihe von sehr großen Fusionen neu strukturiert und die staatliche Kontrolle in strategischen Wirtschaftssektoren weiter ausgebaut. Gleichzeitig wurden die Antimonopolgesetzgebung und die Fusionskontrolle weiterentwickelt. Vor allem im privaten Tech-Sektor wurden zuletzt hohe Bußgelder für Unternehmen durch das Staatliche Zentralamt für Marktregulierung (SAMR) verhängt, die ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchten.

Mit den aktuellen Änderungen des AML möchte China die Durchsetzung des Kartellrechts weiter verschärfen. So wird die Haftung für alle Arten von unzulässigen Praktiken deutlich erhöht. Nicht nur der Bußgeldrahmen wird stark angehoben, sondern es werden auch neue Haftungstatbestände, wie das Verbot von Hub- and Spoke-Kartellen, und härtere Sanktionen eingeführt, einschließlich Sanktionen für Einzelpersonen. Bei einem „extrem schweren“ Kartellrechtsverstoß kann das Bußgeld mit einem Faktor zwischen „2″ und „5″ multipliziert werden. Auch die Fusionskontrolle wird durch die Einführung eines „Stop-the-Clock“-Mechanismus, der Möglichkeit der behördlichen Kontrolle auch unterhalb bestehender Aufgreifschwellenwerte und höhere Bußgelder verschärft.

Eine weitere Änderung ist die Schaffung eines Safe-Harbour-Mechanismus für vertikale Vereinbarungen. Danach sollen vertikale Vereinbarungen nicht verboten werden, solange die Marktanteile unter den von den Kartellbehörden festgelegten Standards liegen (allerdings ohne nähere Spezifikation hinsichtlich der Schwellenwerte).

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