D, F und NL für stärkere Regulierung Künstlicher Intelligenz
Die Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und die
Niederlande haben ein Non-Paper für die EU-Kommission verfasst, aus dessen
Entwurfsfassung der juristische Online-Dienst Mlex am 10. Februar 2025 zitiert
hat. Das Papier soll zeitnah zum „AI Summit“ in Paris, der am 10. und 11.
Februar 2025 stattfand, an die EU-Kommission gesandt werden.
Die drei Länder fordern MLex zufolge, dass KI- und
Cloud-Dienste im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) künftig erfasst
und damit reguliert werden sollen. Ziel der Initiative ist, dass große
Technologieunternehmen, die in diesen Bereichen tätige sind, als „Gatekeeper“
im Sinne des DMA angesehen werden sollen, um den Markt für KI- und
Cloud-Dienste nicht zum Nachteil kleinerer Wettbewerber zu beherrschen und auszunutzen.
Cloud-Dienste werden allerdings bereits jetzt als zentrale Plattformdienste
unter dem DMA aufgeführt. Die Initiative der drei Länder zielt in diesem
Bereich daher insbesondere auf eine umfangreichere Anwendung des DMA ab. So
fordern die Länder die Einleitung einer Marktuntersuchung für die Möglichkeit einer
sog. qualitativen Einstufung als Gatekeeper, da anscheinend die Voraussetzungen
für eine Einordnung infolge der sog. quantitativen Schwellenwerte bislang nicht
vorliegen. Darüber hinaus wollen diese Länder den Anwendungsbereich des DMA
auch auf KI ausweiten, da diese Verordnung derzeit nur für KI-gestützte
Funktionen gilt, die in Dienste integriert oder eingebettet sind, die bereits
unter die Verordnung fallen. Der DMA soll nach dem Ländervorstoß auch für
generative KI-Angebote gelten, wenn diese als eigenständige Plattformdienste
angeboten werden. Die Verordnung müsste dafür neu aufgemacht und geändert
werden, sofern „delegierte Rechtsakte“ hierfür nicht in Betracht kommen oder
keine Anwendung finden sollen.
Aufgrund der begrenzten Ressourcen der EU-Kommission schlagen
die drei Mitgliedstaaten zudem eine jährliche Überwachungsgebühr für Gatekeeper
vor, die zur Durchsetzung des DMA finanziell beitragen könnte. Dieser Vorschlag
stammt ursprünglich aus deutscher Feder.
Kontrollieren sollte die EU-Kommission nach Maßgabe
der Vorschläge ebenfalls Kooperationen und Fusionen. Insbesondere
marktbeherrschende Unternehmen sollen anscheinend daran gehindert werden, eine zu
große Kontrolle über den KI-Sektor zu erlangen und eine Strategie wettbewerbsbeschränkender
Fusionen und Übernahmen zu verfolgen. Das Papier stellt der Kommission in
dieser Hinsicht einen weitgehenden Prüfauftrag aus.