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GWB
Jubiläum
Daran, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor 60 Jahren am 1. Januar 1958 in Kraft getreten ist, erinnerten und erinnern sowohl das Bundeswirtschaftsministerium als auch das Bundeskartellamt und das FIW.
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Wettbewerb, Brigitte Zypries, wies laut Presseerklärung des Ministeriums vom 1. Januar 2018 vor allem auf die Gründung des Bundeskartellamts hin, welches zu einem „Eckpfeiler unseres Erfolgsmodells Soziela Marktwirtschaft“ geworden sei. In Bezug auf die neuen Herausforderungen, die das Internetzeitalter und die Unternehmen der Digitalwirtschaft für das Kartellrecht mit sich brächten, sagte Zypries, dass das Bundeskartellamt „für den Schutz fairen Wettbewerbs auch in der digitalen Welt effizient aufgestellt“ sei, „ etwa beim Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und mit Blick auf die wachsende Bedeutung von Algorithmen“.
In der Pressemitteilung des Bundeskartellamts wird ausgeführt, dass das Bundeskartellamt am 1. Januar 1958 mit 53 Mitarbeitern in Berlin seine Arbeit aufgenommen hatte. Aktuell seien es rund 350 Mitarbeiter in Bonn. Nach Aussage von Kartellamtspräsident Mundt sei das GWB auch heute noch das „ Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft“ (Ludwig Erhard). Rekurriert wird ebenfalls auf den „langwierigen Kampf“ des damaligen Wirtschaftsministers und späteren Bundeskanzlers Ludwig Erhard, das GWB gegen den Widerstand der deutschen Wirtschaft, die „traditionell von Kartellen geprägt“ gewesen sei, einzuführen:
„Die Herausforderung des Bundeskartellamtes in den Anfangsjahren bestand vor allem darin, den Unternehmen die Vorteile einer wettbewerblich organisierten Wirtschaft zu vermitteln.“
Im Jahr 1973 trat neben die Bereiche der Kartellverfolgung und Missbrauchsaufsicht die Fusionskontrolle weiteres Aufgabengebiet hinzu. Es folgten Kompetenzen im Bereich des Vergaberechts (1999), die beim Bundeskartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (2013), kürzlich Sektoruntersuchungen im Bereich des Verbraucherschutzes (2017), und 2020 wird das Wettbewerbsregister seine Wirkung entfalten. Das Bundeskartellamt wird anlässlich seines Jubiläums einen Festakt am 22. Februar 2018 in Bonn durchführen.
In eigener Sache: Auch das FIW wird sein 51. Symposion vom 14.-16.02.18 in Innsbruck unter das Motto „60 Jahre GWB und Europäisches Kartellrecht – Wie geht es weiter?“ stellen.
Vortragende werden u. a. sein: Margrethe Vestager, Andreas Mundt, Professor Achim Wambach, Ph.D, Professor Dr. Wolfgang Kirchhoff, Professor Dr. Florian Schuhmacher, Dr. Andrea Coscelli, Dennis Kaben, Silke Hossenfelder.