Frankreich
Polen
Wettbewerbspolitik
Am 3. Juli 2019 haben die Wirtschaftsminister aus Deutschland, Frankreich und Polen anlässlich eines Treffens ein gemeinsames Papier zur Modernisierung der EU-Wettbewerbspolitik vorgestellt. Im Vergleich zu dem bereits im Februar vorgestellten deutsch-französischen Manifest für eine Europäische Industriepolitik enthält das Papier konkretere Vorschläge und Ideen zu möglichen Reformansätzen im Wettbewerbsrecht. Das Papier soll die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung eigener Vorschläge zur Ausgestaltung einer Vision für die industrielle Zukunft der EU unterstützen.
Die folgenden Vorschläge sind in dem trilateralen Papier enthalten:
1. Verstärkte Berücksichtigung von Subventionen und staatlicher Kontrolle in Drittstaaten bei europäischen Fusionsentscheidungen:
So sollte die Kommission die staatliche Kontrolle eines Unternehmens bei der Berechnung des Umsatzes konsequent berücksichtigen. Bei der Prüfung, ob ein Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt, sollte die Finanzkraft staatlich kontrollierter und subventionierter Unternehmen angemessen berücksichtigt werden.
2. Bekämpfung der übermäßigen Marktmacht großer Technologieunternehmen:
Die Europäische Kommission sollte sowohl das Fusionskontrollrecht wie auch die kartellrechtliche Durchsetzung gegenüber großen Technologieunternehmen, die den Wettbewerb verzerren, stärken und die Verfahren beschleunigen. Hierzu zählen Vorschläge zur Vereinfachung von einstweiligen Maßnahmen, zur Anwendung der Fusionskontrolle auf sog. „Killer Acquisitions“ und eine ex-post-Kontrolle von Übernahmen. Auch sollte eine Reihe systematischer Akteure, z. B. große digitale Plattformen, einer gesonderten Untersuchung für die Frage eines spezifischen Rechtsrahmens unterzogen werden. Es sollten Regeln zur Förderung von Innovationen in der Datenwirtschaft festgelegt werden. Die Kommission sollte die Einführung einer an das Transaktionsvolumen geknüpften Aufgreifschwelle in die Europäische Fusionskontrolle prüfen.
3. Modernisierung der Fusionskontrolle:
Die Kommission sollte ihre wichtigsten Fusionskontrollleitlinien modernisieren, insbesondere die Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse und die Bekanntmachung über die Definition des relevanten Marktes, um eine größere Flexibilität zu ermöglichen, den Wettbewerb auf globaler Ebene sowie den künftigen potentiellen Wettbewerb besser berücksichtigen zu können und den Wettbewerb durch staatlich unterstützte Unternehmen aus Drittstaaten in ihre Entscheidung einbeziehen zu können. Außerdem sollten Leitlinien zur Berücksichtigung möglicher Effizienzgewinne erarbeitet werden.
4. Stärkung europäischer Joint Ventures und Kooperationen:
Für eine verbesserte Rechtssicherheit bei der Entstehung europäischer Joint Ventures sollten Leitlinien ausgearbeitet werden, die insbesondere KMU und Start-Ups unterstützen können. Außerdem sollte die Kommission auch die Rechtssicherheit für Kooperationen stärken.
5. Ausbau der Expertise der Generaldirektion Wettbewerb:
Neben einem verstärkten Austausch mit anderen Generaldirektionen könnte an den Aufbau einer spezialisierten Abteilung innerhalb der Kommission gedacht werden. Die Rolle des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen sollte gestärkt werden.
6. Rolle des Rates in der Entscheidungsfindung stärken:
Der Wettbewerbsfähigkeitsrat sollte die Möglichkeit erhalten, Fusionskontrollpolitik im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industriesektoren zu diskutieren, um einen Beitrag zur Strategie und Politik der Europäischen Kommission zu leisten.
7. Verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen zulassen:
Verhaltensbezogene Auflagen im Rahmen von Fusionsentscheidungen sollten vorrangig, da flexibler, geprüft werden als strukturelle Maßnahmen.