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Deutsche Ratspräsidentschaft
Wettbewerbsrecht
Fusionskontrolle
Industriepolitik

Am 1. Juli 2020 hat das Auswärtige Amt unter dem Titel „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 veröffentlicht.

In wettbewerbs- und industriepolitischer Hinsicht ist folgendes Mandat für die deutsche Ratspräsidentschaft vorgesehen:

Wettbewerbsverzerrungen durch staatlich kontrollierte und subventionierte Unternehmen aus Dritt­staaten sollte die EU besser entgegenwirken. Im Kontext der COVID-19-Krise bezieht sich dies unter anderem auch auf den Schutz europäischer Unternehmen, die Ziel von Über­nahmen sein könnten. (…)

Im Wettbewerbsrecht treten wir dafür ein, dass bei Fusionskontrollverfahren die globale Konkurrenzsituation im Blick behalten wird und Unternehmen bei Kooperationen mehr Rechtssicherheit erhalten. Die wettbewerbsrechtliche Missbrauchsaufsicht sollte auch im Hinblick auf Plattformmärkte weiterentwi­ckelt werden.

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