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EU
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Digital Markets Act

Pressemitteilung: 20211118IPR17636_en.pdf (europa.eu)

Kompromisstext: pdf (europa.eu)

Der im Europäischen Parlament zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat am 23. November 2021 mit 42 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung seinen Standpunkt zum DMA angenommen.

Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Kommissionstext:

  • Benennung der Gatekeeper und Ausweitung der Kernplattformdienste 
  • Ausweitung der Verhaltenspflichten: Die Verhaltenspflichten enthalten jetzt auch ein Verbot personalisierter Werbung für Minderjährige. Darüber hinaus wurden zusätzliche Anforderungen an die Nutzung von Daten für gezielte oder mikrogezielte Werbung und die Interoperabilität von Diensten verankert. Gatekeeper dürfen keine personenbezogenen Daten aus verschiedenen Diensten kombinieren, solange die Nutzer dem nicht zugestimmt haben. Zudem wurden Vorgaben zur Interoperabilität von Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken eingeführt. Die Nutzer sollen insgesamt mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. Dazu soll die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen können, in denen die Einzelheiten zu Wahlmöglichkeiten spezifiziert werden. 
  • Adressierung von „Killer-Akquisitionen“: Gatekeeper sind verpflichtet, die Kommission über jeden geplanten Zusammenschluss zu informieren. Nationale Wettbewerbsbehörden sollen auf dieser Grundlage Verfahren nach Art. 22 EUMR anstrengen können. Im Falle der systemischen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verpflichtungen kann die Kommission einem Gatekeeper nach einer Marktuntersuchung für einen begrenzten Zeitraum den Erwerb von Unternehmen in Bereichen, die für diese Verordnung relevant sind, untersagen. 
  • Zusammenarbeit auf EU-Ebene, Hinweisgeber und Geldbußen 

Nächste Schritte: 

Über den DMA soll im Dezember 2021 im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt werden. Die vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommenen Texte werden das Mandat für die anstehenden Trilog-Verhandlungen sein, welche dann unter französischer Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 beginnen werden (vgl. zum Kompromisstext der slowenischen Präsidentschaft auch FIW-Bericht vom 17.11.21). 

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