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BMWK
Studie
Nachhaltigkeit
Wettbewerbspolitik
Kartellrecht

 

Studie: studie-wettbewerb-und-nachhaltigkeit.pdf (bmwk.de)

Am 22. März 2023 wurde im BMWK die vom Ministerium bereits im November 2021 in Auftrag gegebene und seit längerer Zeit erwartete Studie „Wettbewerb und Nachhaltigkeit in Deutschland und der EU“ (274 Seiten) vorgestellt. Die Autoren gehören der Zukunftsgruppe „Competition & Sustainability“ der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf an, einer interdisziplinären Forschungsgruppe. Projektleitende waren Prof. Dr. Haucap, Prof. Dr. Podszun, Prof. Dr. Hahn und Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof (Direktorin des Düsseldorfer Instituts für Energierecht).

Wesentlicher Inhalt der Studie

Die Studie des BMWK untersucht die Herausforderungen und Chancen einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik im Kontext der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Agenda 2030. Sie zeigt auf, welche Rahmenbedingungen das BMWK für eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Wirtschaftspolitik setzen kann. Sie analysiert insbesondere die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen für sogenannte Nachhaltigkeitsvereinbarungen zwischen Unternehmen, die gemeinsam Ziele wie die Verringerung von CO2-Emissionen oder die Verbesserung von sozialen Standards verfolgen, und zeigt auf, welche Vorteile und Risiken solche Vereinbarungen für den Wettbewerb, die Verbraucher und die Umwelt haben können.

Die Studie besteht aus vier Teilen: Teil 1 gibt einen Überblick über den Zusammenhang zwischen Wettbewerb und Nachhaltigkeit sowie über die relevanten Rechtsgrundlagen auf nationaler und europäischer Ebene. Teil 2 beschäftigt sich mit der kartellrechtlichen Beurteilung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen anhand von Fallbeispielen aus verschiedenen Branchen. Teil 3 widmet sich der Frage, wie das Kartellrecht weiterentwickelt werden könnte, um mehr Rechtssicherheit für nachhaltige Kooperationen zu schaffen. Und Teil 4 stellt  mögliche Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Kartellbehörden bei der Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft zur Diskussion.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Wettbewerb und Nachhaltigkeit sich nicht ausschließen, sondern gegenseitig unterstützen können. Bislang gelte das Kartellrecht sogar als weitgehend „agnostisch“ gegenüber Nachhaltigkeitsfragen, auch wenn sie in einem Wirkungsverhältnis zueinander stünden. Nachhaltigkeitsvereinbarungen müssten im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie dem Marktumfeld, den Auswirkungen auf Verbraucher und Umwelt sowie den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung differenziert betrachtet werden. Insgesamt stellt die Studie 34 Handlungsoptionen vor, wie das Kartellrecht und die Kartellbehörden einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten können, ohne dass der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Sämtliche Handlungsoptionen lassen sich der Studie zufolge vier Grundmustern zuordnen: 1. Nachhaltigkeitssensible Kartellrechtsanwendung (Sustainability Awareness), 2. Kartellrechtliche Erweiterungen (Sustainability Boost), 3. Wettbewerb als nachhaltiger Wettbewerb (Sustainable Competition) und 4. Berücksichtigung außerwettbewerblicher Interessen (Levelling Approach). In einem Annex (S. 272 bis S. 274) werden alle Optionen noch einmal kurz aufgelistet. Eine mögliche Umsetzung der Optionen soll bereits im Rahmen einer 12. GWB-Novelle geprüft werden. In einem Annex (S. 272 bis S. 274) werden alle Optionen noch einmal kurz aufgeführt. Das BMWK bittet um Stellungnahmen bis zum 6. April 2023.

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