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China’s antitrust authority enacts final implementing regulations for amended Anti-Monopoly Law – Hogan Lovells Engage

China’s antitrust authority enacts final implementing regulations for amended Anti-Monopoly Law | Business Information & News | FE | Westlaw Today

China’s revised antitrust, merger rules effective from mid-April | MLex Market Insight 

Berichten von Anwaltskanzleien zufolge hat die chinesische Kartellbehörde, die State Administration for Market Regulation („SAMR“), am 24. März 2023 vier Verordnungen zur Umsetzung des im Jahr 2022 geänderten Anti-Monopol-Gesetzes („AML“) erlassen, die dieses konkretisieren sollen. Die Verordnungen decken vier Bereiche ab, nämlich Monopolvereinbarungen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Fusionskontrolle und Verwaltungsmonopol. 

Diese Verordnungen sind das Ergebnis eines öffentlichen Konsultationsverfahrens, das die SAMR im Jahr 2022 eingeleitet hatte, um das AML an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen und die Kartellrechtsdurchsetzung zu stärken (vgl. dazu FIW-Bericht vom 22.08.22). 

Die Verordnungen enthalten einige Änderungen und Klarstellungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen: 

  • Die Verordnung über Monopolvereinbarungen führt eine Safe-Harbor-Regelung für vertikale Vereinbarungen ein, die unter bestimmten Marktanteilsschwellen liegen. Außerdem werden einige Ausnahmen für horizontale Vereinbarungen präzisiert, wie z. B. für Forschungs- und Entwicklungskooperationen oder Krisensituationen. 
  • Die Verordnung über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung definiert einige neue Formen des Missbrauchs, wie z. B. die ungerechtfertigte Erhebung von Lizenzgebühren für geistige Eigentumsrechte oder die Diskriminierung von konkurrierenden Plattformnutzern. Zudem werden die Kriterien für die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung konkretisiert, insbesondere für digitale Plattformen. Die Verordnung enthält auch eine Vermutung der Marktbeherrschung für Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 50% oder für zwei oder drei Unternehmen mit einem kumulativen Marktanteil von mehr als 66% bzw. 75%. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn die betroffenen Unternehmen nachweisen können, dass sie dem Wettbewerb ausgesetzt sind. 
  • Die Verordnung über die Fusionskontrolle senkt die Anmeldeschwellen für bestimmte Transaktionen, die einen erheblichen Einfluss auf den chinesischen Markt haben könnten, wie z. B. Joint Ventures oder Minderheitsbeteiligungen. Außerdem werden die Verfahrensregeln reformiert, um eine effizientere und transparentere Prüfung zu ermöglichen, z. B. durch die Einführung eines Stop-the-Clock-Mechanismus oder die Delegation der Prüfungskompetenz an lokale Behörden. 
  • Die Verordnung über das Verwaltungsmonopol verbietet staatlichen Organen und Organisationen, ihre exekutive Macht zu missbrauchen, um den Wettbewerb zu beschränken oder zu verzerren. Dabei werden einige typische Fälle aufgeführt, wie z. B. die Erteilung von exklusiven Rechten oder Lizenzen, die Festlegung von unangemessenen Marktzugangsbedingungen oder die Förderung von lokalem Protektionismus. 

Die neuen Verordnungen treten am 1. Mai 2023 in Kraft und ersetzen die bisherigen Durchführungsbestimmungen zum AML. Sie spiegeln die wachsende Bedeutung des Kartellrechts in China wider und signalisieren eine erhöhte Bereitschaft der SAMR, gegen wettbewerbswidriges Verhalten vorzugehen, insbesondere in den Bereichen der digitalen Wirtschaft, des geistigen Eigentums und bei grenzüberschreitenden Fusionen.

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