Europäische Kommission
Kartellrecht
Gruppenfreistellungsverordnung
Technologietransfer
Link zum Konsultationsfragebogen: EU-Wettbewerbsvorschriften für Technologietransfer-Vereinbarungen – Bewertung (europa.eu)
Die EU- Kommission führt noch bis zum 24. Juli 2023 eine öffentliche Konsultation zur Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (TT-GVO) und zu den Technologietransfer-Leitlinien in Form eines Fragebogens durch. Die aktuelle TT-GVO wird am 30. April 2026 auslaufen.
Bereits im Dezember 2022 hatte die Kommission eine erste Sondierung zur TT-GVO durchgeführt (vgl. dazu FIW-Beitrag vom 09.01.2023).
Technologietransfer-Vereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Partei einer anderen gestattet, bestimmte gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente, Geschmacksmuster, Software-Urheberrechte und Knowhow) für die Produktion von Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Die TT-GVO und Leitlinien legen fest, unter welchen Umständen solche Vereinbarungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Durch die Evaluierung der Verordnung und der Leitlinien soll den seit Annahme der aktuell gültigen Verordnung im Jahr 2014 eingetretenen Marktentwicklungen Rechnung getragen werden. Die aktuelle Konsultation soll auch dazu beitragen, die im Zusammenhang mit Technologietransfer-Vereinbarungen auftretenden wichtigsten Wettbewerbsfragen aus der Perspektive der Unternehmen und der Durchsetzung des EU-Kartellrechts zu analysieren.
Link zum Konsultationsfragebogen: EU-Wettbewerbsvorschriften für Technologietransfer-Vereinbarungen – Bewertung (europa.eu)
Die EU- Kommission führt noch bis zum 24. Juli 2023 eine öffentliche Konsultation zur Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (TT-GVO) und zu den Technologietransfer-Leitlinien in Form eines Fragebogens durch. Die aktuelle TT-GVO wird am 30. April 2026 auslaufen.
Bereits im Dezember 2022 hatte die Kommission eine erste Sondierung zur TT-GVO durchgeführt (vgl. dazu FIW-Beitrag vom 09.01.2023).
Technologietransfer-Vereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Partei einer anderen gestattet, bestimmte gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente, Geschmacksmuster, Software-Urheberrechte und Knowhow) für die Produktion von Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Die TT-GVO und Leitlinien legen fest, unter welchen Umständen solche Vereinbarungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Durch die Evaluierung der Verordnung und der Leitlinien soll den seit Annahme der aktuell gültigen Verordnung im Jahr 2014 eingetretenen Marktentwicklungen Rechnung getragen werden. Die aktuelle Konsultation soll auch dazu beitragen, die im Zusammenhang mit Technologietransfer-Vereinbarungen auftretenden wichtigsten Wettbewerbsfragen aus der Perspektive der Unternehmen und der Durchsetzung des EU-Kartellrechts zu analysieren.