Kommission
Kartellrecht
Verfahrensverordnung
Kartellverfahrensverordnung (EG) Nr. 1/2003: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003R0001&from=HU
Durchführungsverordnung (EG) Nr. 773/2004: 32102 18..18 (europa.eu)
Programm: Evaluation of Regulation 1/2003 – Interactive workshop (europa.eu)
Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die EU-Kartellverfahrensverordnung (VO 1/2003) sowie die begleitende Durchführungsverordnung (VO 773/2004), die den Rahmen für die Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV bilden.
In diesem Zusammenhang organisiert die GD Wettbewerb am 12. Oktober 2023 in Brüssel einen Workshop, um die Ansichten von interessierten Fachleuten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts über die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den EU-Mehrwert dieses Durchsetzungsrahmens einzuholen. Es wird über folgende Themen diskutiert werden:
– „Toolbox“ der Kommission für die Beweiserhebung
– Schutz der Vertraulichkeit und Gewährung von Akteneinsicht
– Beschwerden und Beteiligung Dritter am Verfahren
– Instrumente für ein rasches Eingreifen (einstweilige Maßnahmen und Verpflichtungen)
– Abhilfemaßnahmen und Geldbußen
– Konvergenz und Zusammenarbeit im Europäischen Wettbewerbsnetz
Die Kommission weist darauf hin, dass Interessierte, die über Erfahrungen mit dem derzeitigen Verfahrensrahmen für die Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV verfügen und an dem Workshop teilnehmen möchten, sich auf der Konferenzseite anmelden können.
Weitere Schritte:
Die Evaluierung der beiden Verordnungen soll im zweiten Quartal des Jahres 2024 mit einem Arbeitspapier der Europäischen Kommission abgeschlossen werden.
Kartellverfahrensverordnung (EG) Nr. 1/2003: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003R0001&from=HU
Durchführungsverordnung (EG) Nr. 773/2004: 32102 18..18 (europa.eu)
Programm: Evaluation of Regulation 1/2003 – Interactive workshop (europa.eu)
Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die EU-Kartellverfahrensverordnung (VO 1/2003) sowie die begleitende Durchführungsverordnung (VO 773/2004), die den Rahmen für die Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV bilden.
In diesem Zusammenhang organisiert die GD Wettbewerb am 12. Oktober 2023 in Brüssel einen Workshop, um die Ansichten von interessierten Fachleuten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts über die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den EU-Mehrwert dieses Durchsetzungsrahmens einzuholen. Es wird über folgende Themen diskutiert werden:
– „Toolbox“ der Kommission für die Beweiserhebung
– Schutz der Vertraulichkeit und Gewährung von Akteneinsicht
– Beschwerden und Beteiligung Dritter am Verfahren
– Instrumente für ein rasches Eingreifen (einstweilige Maßnahmen und Verpflichtungen)
– Abhilfemaßnahmen und Geldbußen
– Konvergenz und Zusammenarbeit im Europäischen Wettbewerbsnetz
Die Kommission weist darauf hin, dass Interessierte, die über Erfahrungen mit dem derzeitigen Verfahrensrahmen für die Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV verfügen und an dem Workshop teilnehmen möchten, sich auf der Konferenzseite anmelden können.
Weitere Schritte:
Die Evaluierung der beiden Verordnungen soll im zweiten Quartal des Jahres 2024 mit einem Arbeitspapier der Europäischen Kommission abgeschlossen werden.