Bundeskartellamt
Sektoruntersuchungen
Verbraucherschutz
Abschlussberichte
12. GWB-Novelle
Abschlussbericht zu Messenger- und Video-Diensten: Sektoruntersuchung_MessengerVideoDienste.pdf (bundeskartellamt.de)
Zusammenfassung: Sektoruntersuchung_MessengerVideoDienste_Zusammfassung.pdf (bundeskartellamt.de)
Abschlussbericht zur Online-Werbung: bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Online_Werbung_Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Diskussionsbericht: Sektoruntersuchung_Online_Werbung_Diskussionsbericht_lang.pdf (bundeskartellamt.de)
Das Bundeskartellamt hat unlängst zwei weitere Sektoruntersuchungen im Verbraucherschutz abgeschlossen. Zum einen hat es bereits am 17. Mai 2023 den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Messenger- und Video-Diensten und zum anderen am 31. Mai 2023 den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung der nicht-suchgebundenen Online-Werbung vorgelegt.
Zur Sektorungersuchung Messenger- und Video-Dienste:
Die Untersuchung des Bundeskartellamtes hat sich mit den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Messenger- und Video-Dienste befasst, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Datenschutz- und Datensicherheitsfragen lag. Das Bundeskartellamt hat bei einigen Diensten voraussichtliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorgaben und den Datenschutz (DSGVO) festgestellt. Auch im Bereich der Datensicherheit bestehe noch großer Nachholbedarf.
Das Bundeskartellamt empfiehlt in Ansehung dieses Berichts das Verbraucherrecht weiter zu stärken. Es moniert, dass es im Bereich des Verbraucherschutzes Untersuchungen durchführen und so Defizite identifizieren könne. Im Gegensatz zu seinen kartellrechtlichen Zuständigkeiten habe das Bundeskartellamt jedoch nicht die Möglichkeit, etwaige Rechtsverstöße auch behördlicherseits abzustellen oder zu sanktionieren. Mit diesen Äußerungen möchte es weiter für eine entsprechende Befugnis (im Rahmen der 12. GWB-Novelle) werben.
Die weitere Sektoruntersuchung im Bereich der nicht-suchgebundenen Online-Werbung hat sich dem System des automatisierten Handels mit Online-Werbeplätzen und dessen wettbewerblicher Bedeutung angenommen. Im Fokus standen die Marktverhältnisse und Funktionsmechanismen im Bereich der nicht-suchgebundenen Online-Werbung. Es wurde festgestellt, dass Alphabet eine herausragende Stellung in diesem Gesamtsystem innehat. Weiterhin wurde eine unzureichende Transparenz des Programmatic Advertising festgestellt.
Das Bundeskartellamt hat sich zudem mit den verschiedenen rechtspolitischen Vorschlägen (einschließlich etwaiger struktureller Maßnahmen) zur Einschränkung von Datenerhebung und -verwendung für Werbezwecke unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten auseinandergesetzt. Im Rahmen seiner Sektoruntersuchung hatte das Bundeskartellamt im August 2022 bereits einen Diskussionsbericht vorgelegt, der die Ergebnisse der Ermittlungen dargestellt und einen Ausblick auf aktuelle und mögliche Entwicklungen der betroffenen Märkte unter wettbewerblichen Gesichtspunkten gegeben hatte. Er diskutierte auch als mögliche Lösungsansätze, wie zum Beispiel die Einführung von per se-Verboten für bestimmte Verhaltensweisen. Daneben kamen nach Ansicht des Amtes Ansätze zu einer forcierten Standardisierung in Betracht. Als denkbar sind schließlich auch strukturelle Maßnahmen erachtet worden. Diese Ansätze werden im Abschlussbericht nun erneut aufgegriffen.
Abschlussbericht zu Messenger- und Video-Diensten: Sektoruntersuchung_MessengerVideoDienste.pdf (bundeskartellamt.de)
Zusammenfassung: Sektoruntersuchung_MessengerVideoDienste_Zusammfassung.pdf (bundeskartellamt.de)
Abschlussbericht zur Online-Werbung: bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Online_Werbung_Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Diskussionsbericht: Sektoruntersuchung_Online_Werbung_Diskussionsbericht_lang.pdf (bundeskartellamt.de)
Das Bundeskartellamt hat unlängst zwei weitere Sektoruntersuchungen im Verbraucherschutz abgeschlossen. Zum einen hat es bereits am 17. Mai 2023 den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Messenger- und Video-Diensten und zum anderen am 31. Mai 2023 den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung der nicht-suchgebundenen Online-Werbung vorgelegt.
Zur Sektorungersuchung Messenger- und Video-Dienste:
Die Untersuchung des Bundeskartellamtes hat sich mit den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Messenger- und Video-Dienste befasst, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Datenschutz- und Datensicherheitsfragen lag. Das Bundeskartellamt hat bei einigen Diensten voraussichtliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorgaben und den Datenschutz (DSGVO) festgestellt. Auch im Bereich der Datensicherheit bestehe noch großer Nachholbedarf.
Das Bundeskartellamt empfiehlt in Ansehung dieses Berichts das Verbraucherrecht weiter zu stärken. Es moniert, dass es im Bereich des Verbraucherschutzes Untersuchungen durchführen und so Defizite identifizieren könne. Im Gegensatz zu seinen kartellrechtlichen Zuständigkeiten habe das Bundeskartellamt jedoch nicht die Möglichkeit, etwaige Rechtsverstöße auch behördlicherseits abzustellen oder zu sanktionieren. Mit diesen Äußerungen möchte es weiter für eine entsprechende Befugnis (im Rahmen der 12. GWB-Novelle) werben.
Die weitere Sektoruntersuchung im Bereich der nicht-suchgebundenen Online-Werbung hat sich dem System des automatisierten Handels mit Online-Werbeplätzen und dessen wettbewerblicher Bedeutung angenommen. Im Fokus standen die Marktverhältnisse und Funktionsmechanismen im Bereich der nicht-suchgebundenen Online-Werbung. Es wurde festgestellt, dass Alphabet eine herausragende Stellung in diesem Gesamtsystem innehat. Weiterhin wurde eine unzureichende Transparenz des Programmatic Advertising festgestellt.
Das Bundeskartellamt hat sich zudem mit den verschiedenen rechtspolitischen Vorschlägen (einschließlich etwaiger struktureller Maßnahmen) zur Einschränkung von Datenerhebung und -verwendung für Werbezwecke unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten auseinandergesetzt. Im Rahmen seiner Sektoruntersuchung hatte das Bundeskartellamt im August 2022 bereits einen Diskussionsbericht vorgelegt, der die Ergebnisse der Ermittlungen dargestellt und einen Ausblick auf aktuelle und mögliche Entwicklungen der betroffenen Märkte unter wettbewerblichen Gesichtspunkten gegeben hatte. Er diskutierte auch als mögliche Lösungsansätze, wie zum Beispiel die Einführung von per se-Verboten für bestimmte Verhaltensweisen. Daneben kamen nach Ansicht des Amtes Ansätze zu einer forcierten Standardisierung in Betracht. Als denkbar sind schließlich auch strukturelle Maßnahmen erachtet worden. Diese Ansätze werden im Abschlussbericht nun erneut aufgegriffen.