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D, F und NL für stärkere Regulierung Künstlicher Intelligenz

D F NL Künstliche Intelligenz DMA

Tech companies should see tighter AI competition rules, EU countries say | MLex | Specialist news and analysis on legal risk and regulation

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Die Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und die Niederlande haben ein Non-Paper für die EU-Kommission verfasst, aus dessen Entwurfsfassung der juristische Online-Dienst Mlex am 10. Februar 2025 zitiert hat. Das Papier soll zeitnah zum „AI Summit“ in Paris, der am 10. und 11. Februar 2025 stattfand, an die EU-Kommission gesandt werden.

Die drei Länder fordern MLex zufolge, dass KI- und Cloud-Dienste im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) künftig erfasst und damit reguliert werden sollen. Ziel der Initiative ist, dass große Technologieunternehmen, die in diesen Bereichen tätige sind, als „Gatekeeper“ im Sinne des DMA angesehen werden sollen, um den Markt für KI- und Cloud-Dienste nicht zum Nachteil kleinerer Wettbewerber zu beherrschen und auszunutzen. Cloud-Dienste werden allerdings bereits jetzt als zentrale Plattformdienste unter dem DMA aufgeführt. Die Initiative der drei Länder zielt in diesem Bereich daher insbesondere auf eine umfangreichere Anwendung des DMA ab. So fordern die Länder die Einleitung einer Marktuntersuchung für die Möglichkeit einer sog. qualitativen Einstufung als Gatekeeper, da anscheinend die Voraussetzungen für eine Einordnung infolge der sog. quantitativen Schwellenwerte bislang nicht vorliegen. Darüber hinaus wollen diese Länder den Anwendungsbereich des DMA auch auf KI ausweiten, da diese Verordnung derzeit nur für KI-gestützte Funktionen gilt, die in Dienste integriert oder eingebettet sind, die bereits unter die Verordnung fallen. Der DMA soll nach dem Ländervorstoß auch für generative KI-Angebote gelten, wenn diese als eigenständige Plattformdienste angeboten werden. Die Verordnung müsste dafür neu aufgemacht und geändert werden, sofern „delegierte Rechtsakte“ hierfür nicht in Betracht kommen oder keine Anwendung finden sollen.

Aufgrund der begrenzten Ressourcen der EU-Kommission schlagen die drei Mitgliedstaaten zudem eine jährliche Überwachungsgebühr für Gatekeeper vor, die zur Durchsetzung des DMA finanziell beitragen könnte. Dieser Vorschlag stammt ursprünglich aus deutscher Feder.

Kontrollieren sollte die EU-Kommission nach Maßgabe der Vorschläge ebenfalls Kooperationen und Fusionen. Insbesondere marktbeherrschende Unternehmen sollen anscheinend daran gehindert werden, eine zu große Kontrolle über den KI-Sektor zu erlangen und eine Strategie wettbewerbsbeschränkender Fusionen und Übernahmen zu verfolgen. Das Papier stellt der Kommission in dieser Hinsicht einen weitgehenden Prüfauftrag aus.  

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