Scroll Top

Deutschland und Frankreich veröffentlichen Neun-Punkte Agenda für mehr Wettbewerbsfähigkeit in der EU

D
F
Industriepolitik
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbspolitik
Wettbewerbsfähigkeit
AGVO
IPCEI

2024-05-28-deu-fra-papier-eng-data.pdf (bundesregierung.de)

Deutsche Höflichkeitsübersetzung: 2024-05-28-deu-fra-papier-deu-data.pdf (bundesregierung.de)

Presse (pars pro toto): Besuch: Macron fordert „Investitionsschock“, um Europas Wirtschaft zu stärken (handelsblatt.com)

Deutschland und Frankreich haben am 28. Juni 2024 einen Neun-Punkte-Plan vorgestellt, der darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum innerhalb der Europäischen Union zu steigern. Diese Agenda, die Maßnahmen wie den Abbau von Bürokratie und die Schaffung eines gemeinsamen Finanzmarktes umfasst, dient als Grundlage für das Arbeitsprogramm der zukünftigen EU-Kommission. Präsident Macron und Bundeskanzler Scholz haben zuvor über eine Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beraten, und der deutsch-französische Ministerrat hat am Dienstagabend einen Entwurf beschlossen, der darauf ausgerichtet ist, der europäischen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen und private Investitionen zu fördern.

Deutschland und Frankreich fordern eine Überprüfung der Wettbewerbsregeln der Europäischen Union, um festzustellen, ob sie Konsortien und die Konsolidierung in Schlüsselsektoren, wie der Luftfahrt- und Telekommunikationsbranche, zulassen können, um die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken. Weiterhin soll der Rahmen für staatliche Beihilfen weiter „verbessert“ und private Investitionen mittels der bestehenden Instrumente gefördert werden, um Unternehmen in ihrem Übergangsprozess in den strategisch wichtigsten Industriebereichen gezielt zu unterstützen und Unternehmen zu schaffen, die weltweit wettbewerbsfähig sein können.

Außerdem soll die Abhängigkeit Europas von Handelspartnern verringert werden, und Europa soll in den Bereichen Netto-Null-Technologien, künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Luft- und Raumfahrt, Biotechnologien, Robotik, Mobilität und Chemikalien zu einem führenden Anbieter werden. Die EU-Kommission benötige dafür „schnellere, effektivere, vereinfachte und transparente Verfahren für europäische Finanzierungsprogramme und Beihilfen, unter anderem eine anwenderfreundliche Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und einen gezielten Rahmen, der es der Industrie (…) ermöglicht, sich mit Blick auf wirksame und beschleunigte Beihilfeverfahren zu transformieren“. Wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) sollen nach Maßgabe des Neun-Punkte-Plans ebenfalls optimiert werden, um tiefgreifende technische und bahnbrechende Innovationen voranzutreiben. Die Genehmigungen für solche Subventionen müssten einfacher und schneller sein und sollten mit anderen Formen der EU-Finanzierung kombiniert werden.

Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.