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EU-Kommission empfiehlt Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen

EU
Schweiz
Kommission
Abkommen
Acquis communautaire
Wettbewerbsbedingungen
Beihilfenrecht

PM: ip-23-6759_de.pdf (europa.eu)

Fragen und Antworten: Vorschlag für ein Mandat für die Verhandlungen mit der Schweiz (europa.eu)

Empfehlung: commission_recommendation_for_a_council_decision_authorising_the_opening_of_the_negotiations_with_switzerland.pdf (europa.eu)

Annex zur Empfehlung: annex_to_commission_recommendation_–_negotiating_directives.pdf (europa.eu) 

Am 20. Dezember 2023 hat die EU-Kommission eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz und einen Vorschlag für ein Verhandlungsmandat angenommen. Diese Empfehlung folgt Sondierungsgesprächen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz, die die EU und die Schweiz seit März 2022 führen. Sie fußt auf einer anschließenden Vereinbarung, in welcher ein breit angelegtes Maßnahmenpaket vorgesehen wurde, mit dem die Modernisierung und die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen gefördert werden sollen. 

Das vorgeschlagene Verhandlungsmandat umfasst insbesondere institutionelle Elemente, die in bestehende und künftige bilaterale Abkommen aufgenommen werden und die Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt ermöglichen sollen. Des Weiteren umfasst es ein Abkommen, das die Assoziierung der Schweiz mit einer Reihe von Unionsprogrammen (einschließlich „Horizont Europa“) vorsehen würde. 

 

Im Rahmen der Mandate werden zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus der EU und der Schweiz im Sinne der Fairness angestrebt. Dabei kommen den Vorschriften über staatliche Beihilfen besondere Bedeutung zu. Sie sollen zumindest in die bestehenden Abkommen über den Luft- und den Landverkehr sowie in ein neues Stromabkommen aufgenommen werden. Die noch auszuhandelnden Abkommen sollen Verpflichtungen zur einheitlichen Auslegung und Anwendung des Besitzstandes der Union im gesamten Binnenmarkt beinhalten, einschließlich der Bestimmungen über staatliche Beihilfen. Des Weiteren sollen sie eine dynamische Anpassung vorsehen, d.h. eine Verpflichtung der Vertragsparteien, die Abkommen mit der Schweiz, die sich auf den Binnenmarkt beziehen, an den sich entwickelnden Besitzstand der Union (acquis communautaire) vorzunehmen, und einen Streitbeilegungsmechanismus aufzunehmen. 

Ziffer 2 des Annex lautet zur Berücksichtigung der Regelungen zu staatlichen Beihilfen im Wortlaut:

With the aim of ensuring a level playing field for competition on the internal market, State aid rules applicable to the EU Member States and Switzerland should be included at least in the Agreement on Air Transport and the Agreement on the Carriage of Goods and Passengers by Rail and Road, as well as in future agreements related to the internal market, including an agreement on electricity. Further, the review of any State aid should be based on substantive and procedural rules equivalent to the ones applied within the EU.” 

Nächste Schritte:

Ein Abschluss der Verhandlungen wird für 2024 beabsichtigt.

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