EU-Kommission konsultiert zu neuer GVO und Leitlinien im Verkehrssektor (Beihilfenrecht)
Beihilfen
Gruppenfreistellungsverordnung
Verkehr
PM: Beihilfevorschriften im Landverkehr und multimodalen Verkehr (europa.eu) | Konsultation: 2024 LMTG and TBER – European Commission (europa.eu).
Bis zum 20. September 2024 läuft eine Konsultation der EU-Kommission zu einer neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den Verkehrssektor („Verkehrs-GVO“) im Beihilfenrecht und zu einem Entwurf für begleitende Vorschriften für den Landverkehr und den multimodalen Verkehr, der die „Eisenbahnleitlinien“( Leitlinien für staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen) ersetzen soll. Leitlinien und Verordnung sollen ein aktuelles, umfassendes Regelwerk für die Gewährung von Beihilfen im Bereich des nachhaltigen Landverkehrs bilden und die Regelungen fit machen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie diese an die Marktentwicklungen anpassen.
In den Anwendungsbereich mit einbezogen werden neben der Schiene, auch die Binnenschifffahrt und der multimodale Verkehr sowie neue Gruppen von Betriebs- und Investitionsbeihilfen, z. B. Beihilfen für den Bau multimodaler Anlagen, Beihilfen für die Einrichtung neuer kommerzieller Verbindungen und Beihilfen zum Ausgleich für die Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen im Schienengüterverkehr.
Die Leitlinien sehen eine Förderintensität von bis zu 80 % der vermiedenen externen Kosten vor (aktuell sind es 50 %). Auch für Interoperabilitätsbeihilfen sollen zumindest für fahrzeugseitige ETCS- und DAK-Ausstattungen zukünftig Förderintensitäten von bis zu 80 % der Umrüstungskosten möglich sein. Koordinierungsbeihilfen bis zu bestimmten Distanzen werden begrenzt (800 km bei multimodalem und 350 km bei unimodalem Verkehr). Fahrzeugförderungen werden auf Markteintritte und KMU begrenzt.
Die überarbeiteten Leitlinien und die neue Verkehrs-GVO sollen Ende 2025 erlassen werden.