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EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Regionalbeihilfen

Konsultationsdokument: https://ec.europa.eu/competition/consultations/2020_rag/rag_en.pdf

Erklärungen: https://ec.europa.eu/competition/consultations/2020_rag/rag_explanatory_note_en.pdf

Roadmap: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12526-Regional-State-aid-rules

Die Europäische Kommission hat am 23. Juli 2020 zwecks Anpassung und Verlängerung der Regionalbeihilfe-Leitlinien (2013/C 209/01) eine Konsultation zur Roadmap (Fahrplan) veröffentlicht und bereits den Entwurf einer überarbeiteten Version der Regionalbeihilfe-Leitlinien (Konsultationsdokument) veröffentlicht. Die Konsultation läuft bis zum 30. September 2020.

Die aktuellen Regionalbeihilfe-Leitlinien wurden kürzlich erst durch die am 8. Juli 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Mitteilung der Kommission (2020/C 224/02) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.  

Die anstehende Überarbeitung folgt zunächst einer „Eignungsprüfung“ (Fitness Check), um die Zweckmäßigkeit der 2012 erfolgten Beihilfenrechtsmodernisierung zu überprüfen. Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen der Vereinfachung und der Förderungen des Übergangs zu einer ökologischen und digitalen Wirtschaft dienen sowie darüber hinaus auch der Erholung der Wirtschaft von den wirtschaftlichen COVID-19-Folgen. Die Kommission möchte zusätzlich eruieren, ob weitere Anpassungen der Beihilfenkontrolle zur Förderung der Erreichung der Ziele des Green Deals notwendig sind, sofern diese Anpassungen aufgrund objektiver und klarer Kriterien möglich wären.

Der Leitlinienentwurf (Konsultationsdokument) berücksichtigt bereits erste, vorläufige Schlussfolgerungen der Kommission aus dieser Prüfung: 

  • Allgemeine Vereinfachung der Struktur und Erläuterungen der Begriffe und Definitionen im Verhältnis zur AGVO (651/2014); zusätzliche Anpassung unter Überprüfungs- und Transparenzgesichtspunkten im Sinne eine Gesamtkohärenz aller EU-Beihilferegelungen.
  • Anpassung der Sektorenausschlüsse
  • Anpassung der Regionalbeihilfenabdeckung auf Grundlage der aktuellen Methodologien und Statistiken zu Bruttoinlandsprodukten sowie Arbeitslosigkeit, im Einklang mit dem Verfahren für den vergangene Zeitraum; die Karten für Regionalbeihilfen werden für den Zeitraum zwischen 2022-2027 gültig sein, wobei eine Zwischenüberprüfung für 2024 geplant ist.
  • Aufgrund der bisherigen Evaluierung wurde ein hoher, bürokratischer Aufwand durch die aktuellen Vorgaben für investitionsbezogene Beihilfen zugunsten neuer Produkte und neuer Innovationsprozesse identifiziert; diese Vorgaben wurden entfernt, da nach ihnen im gesamten bisherigen Zeitraum nur eine Genehmigung erfolgte.
  • Die maximalen Beihilfeintensitäten sollen erhöht werden, um zur Unterstützung der Ziele des Green Deal und der EU-Digitalstrategie zusätzliche Anreize für private Investitionen in den am stärksten benachteiligten Gebieten zu schaffen.
  • Verfahrensvereinfachungen sollen vor allem in von den Mitgliedstaaten derzeit festzulegenden „Gebieten eines gerechten Übergangs“ erfolgen.
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