Scroll Top

EU
Kommission
Gruppenfreistellungsverordnungen
Vertikal-GVO
Vertikal-Leitlinien

Die EU-Kommission hat am 18. Dezember 2020 eine öffentliche Konsultation im Wege einer Folgenabschätzung zu etwaigen Maßnahmen im Hinblick auf eine Überarbeitung bestimmter Aspekte der Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien in Form eines Fragebogens veröffentlicht. Zuvor hatte die EU-Kommission bereits am 23. Oktober 2020 eine „Folgenabschätzung in der Anfangsphase“ (Inception Impact Assessment – IIA) veröffentlicht (vgl. dazu FIW-Bericht vom 02.11.20). Die EU-Kommission bittet um Rückmeldungen bis zum 26. März 2021. Die Veröffentlichung einer überarbeiteten Vertikal-GVO ist für das zweite Quartal 2022 geplant. 

Die EU-Kommission möchte mit ihrer gezielten Konsultation die unter anderem bereits mit dem IIA angesprochenen Themenkreise weiter vertiefen. Es handelte sich im IIA insbesondere um folgende Themen: 

  • Mehr Rechtsklarheit hinsichtlich der Überwachung der „Preisbindung der zweiten Hand“ („resale price maintenance – RPM“) als ausnahmsweise zulässige Kernbeschränkung. Hierzu will die EU-Kommission in Erwägung ziehen, mit Unternehmen zu den Anforderungen an RPM im Rahmen von Art. 101 Abs. 3 AEUV in den Austausch zu treten, so dass es in konkreten Situationen möglich ist, die Effizienzeffekte von RPM zu nutzen.
  • Um die administrativen und finanziellen Belastungen zu reduzieren, soll in dem durch die Evaluation der Vertikal-GVO identifizierten Rahmen, mehr Rechtsklarheit zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von „Wettbewerbsverboten zwischen Lieferant und Abnehmer“ geschaffen werden, vorausgesetzt der Käufer kann sie in regemäßigen Abständen beenden/kündigen oder neuverhandeln.
  • Regelungen zum dualen Vertrieb, auch im Hinblick auf etwaige Lücken des Adressatenkreises, z. B. wenn Marktteilnehmer, die sich in zum dualen Vertrieb durch Lieferanten und Dienstleistungsanbietern vergleichbaren Situationen befinden (z. B. Großhändler und Importeure), nicht von den Freistellungen der Vertikal-GVO profitieren können.
  • Regelungen zu Beschränkungen des Direktvertriebs, z. B. durch selektive Vertriebssysteme: Lieferanten hätten die bestehenden Regelungen als zu komplex und unklar bewertet, wodurch sie an einer „maßgeschneiderten“ Ausgestaltung ihrer individuellen Vertriebssysteme gehindert würden. Interessenträger hätten in diesem Zusammenhang die Einführung von „geteilter Exklusivität“ zwischen zwei oder mehr Händlern in einem bestimmten Gebiet sowie die Möglichkeit, exklusive und selektive Vertriebssysteme in demselben oder verschiedenen Vertriebsgebieten zu kombinieren, vorgeschlagen. Darüber hinaus hätten sie kritisiert, dass die derzeitigen Regelungen einen effektiven Schutz der Gebiete eines selektiven Vertriebssystems verhindern würden.
  • Indirekte Beschränkungen des Online-Vertriebs, wie sog. „dual pricing“ (unterschiedliche Bepreisung desselben Händlers hinsichtlich der Produktchargen für den Offline- und den Online-Handel) oder der Vorgabe bestimmter Kriterien für den Online-Handel innerhalb von selektiven Vertriebssystemen, die nicht dem „Äquivalenzprinzip“ gerecht werden. Lieferanten und Hybrid-Händler kritisieren in diesem Zusammenhang das Verbot unterschiedlicher Großhandelspreise als anreizhemmend in Bezug auf Investitionen in den stationären Handel. Zudem ist die Anwendung des Äquivalenzprinzips mit zu starker Rechtsunsicherheit verbunden; Offline- und Online-Handel sind grundlegend verschieden, so dass die Beurteilung von Abweichungen der Vertriebsvorgaben für diese Handelskanäle als Kernbeschränkung i. S. d. Vertikal-GVO mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist.
  • Bestkonditionenklauseln (u. a. Bestpreisklauseln), die aktuelle von der Vertikal-GVO ausgenommen sind, aber von nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten als wettbewerbsbeschränkend eingestuft werden, würden zunehmend, insbesondere durch Online-Plattformen, eingesetzt. 

Zu den letzten vier Themenbereichen hatte das IIA bereits einige Umsetzungsoptionen zur Überarbeitung der Vertikal-GVO vorgeschlagen.

Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.