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EU-Kommission veröffentlicht überarbeitete Bekanntmachung zur Marktabgrenzung

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Bekanntmachung über die Marktabgrenzung in Wettbewerbsverfahren (europa.eu)

Fragen und Antworten: Überarbeitete Bekanntmachung über die Marktabgrenzung (europa.eu)  

Am 8. Februar 2024 hat die EU-Kommission die seit längerer Zeit erwartete überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes angenommen. Bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und in den meisten Kartellfällen müssen für die Abgrenzung der relevanten Märkte die Bereiche bzw. Gebiete ermittelt werden, in denen Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen. Die überarbeitete Bekanntmachung trägt laut Kommission nun den neuen Marktgegebenheiten Rechnung wie auch den Entwicklungen in der Beschlusspraxis der Kommission und in der EU-Rechtsprechung. Sie soll für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen sorgen, die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und zu einer effizienteren Durchsetzung des Wettbewerbsrechts beitragen. 

Tatsächlich ist die Bekanntmachung über die Marktdefinition von 1997 nun zum ersten Mal überarbeitet worden (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 14.02.22). Sie nimmt verschiedene Entwicklungen der vergangenen Jahre auf, die sich insbesondere aus der zunehmenden Digitalisierung und dem zunehmend vernetzten und globalisierten Handel ergeben. 

Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2020 eine Konsultation im Vorfeld der Überarbeitung durchgeführt. Im Sommer 2022 hatte sie eine weitere Konsultation zu einem konkreten Textentwurf durchgeführt. 

Die überarbeitete Bekanntmachung umfasst insbesondere folgende Kernelemente: 

  • Bessere Orientierungshilfe durch eine detaillierte Gliederung und konkrete Beispiele für die praktische Anwendung der Konzepte für die Marktabgrenzung 
  • Beschreibung der allgemeinen Grundsätze der Marktabgrenzung 
  • Anerkennung der Bedeutung nichtpreislicher Parameter wie Innovation, Qualität, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit für die Marktabgrenzung 
  • Erläuterungen zur Marktabgrenzung unter besonderen Umständen: z. B. bei mehrseitigen Märkten und „digitalen Ökosystemen“ (wie etwa Produkten für ein mobiles Betriebssystem) in digitalen Märkten oder bei Innovationswettbewerb (auch durch Entwicklung neuer Produkte) in innovationsintensiven Wirtschaftszweigen 
  • Klarere Erläuterungen zu dynamischen und vorausschauenden Beurteilungen, insbesondere bei Märkten, auf denen strukturelle Veränderungen wie regulatorische oder technologische Veränderungen stattfinden 
  • Ausführlichere Erläuterungen zur Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes, vor allem zu den Faktoren, die eine Abgrenzung der Märkte als weltweit, EWR-weit, national oder lokal rechtfertigen können, sowie zur Rolle der Importe bei der Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes 
  • Präzisierungen zu verschiedenen quantitativen Techniken, die für die Marktabgrenzung herangezogen werden, z. B. zum SSNIP-Test, der auf der Grundlage einer geringfügigen, aber signifikanten und anhaltenden Preiserhöhung (small but significant non-transitory price increase) durchgeführt wird 
  • Erläuterungen zu alternativen Parametern für die Berechnung der Marktanteile, z. B. zur Berechnung anhand der Verkäufe oder Kapazitäten oder anhand von Nutzungsdaten wie der Zahl der (aktiven) Nutzer oder der Website-Besuche
  • Umfassender Überblick über die verschiedenen Anhaltspunkte für die Marktabgrenzung und ihren Beweiswert

Hintergrund: 

Die EU-Wettbewerbsregeln beruhen auf einer gemeinsamen Definition des Marktes, insbesondere des Konzepts des „sachlich relevanten Produktmarkts“ und des „geografisch relevanten Markts“. Die Kommission hat diese Konzepte in ihrer Bekanntmachung von 1997 definiert, damit der Wettbewerb zwischen Unternehmen besser abgegrenzt werden kann. Der Marktdefinition kommt in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts eine besondere Bedeutung zu. Die Bekanntmachung soll vor allem eine Orientierungshilfe dafür bieten, wie die Kommission das Konzept des sachlich und räumlich relevanten Marktes bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts anwendet.  

In der Bekanntmachung über die Marktdefinition (alte Bezeichnung!) wird erläutert, welche Grundsätze und bewährten Vorgehensweisen die Kommission bei der Anwendung des Konzepts des sachlich und räumlich relevanten Marktes zur Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zugrunde legt. Die Marktdefinition ist dabei ein Instrument zur Ermittlung und Abgrenzung der Grenzen des Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Ziel der Definition des sachlich und räumlich relevanten Marktes ist es, die tatsächlichen Wettbewerber zu ermitteln, die in der Lage sind, die geschäftlichen Entscheidungen der beteiligten Unternehmen zu beeinflussen. Unter diesem Gesichtspunkt ermöglicht die Marktdefinition u. a. die Berechnung von Marktanteilen, um aussagekräftige Informationen für die Bewertung der Marktmacht erhalten.

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