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Die Rechtsstellung des Unternehmens in grenzüberschreitenden Kartellverfahren

Die Rechtsstellung des Unternehmens in grenzüberschreitenden Kartellverfahren

Band 224
XIV, 350 (63,- €)
ISBN: 978-3-452-27209-6

 

Das Verbot der Doppelbestrafung (»ne bis in idem«) ist ein fundamentaler Grundsatz des modernen Strafprozesses, der in nahezu jeder Rechtsordnung enthalten ist. Die Aus­gestaltung dieser grundlegenden rechtsstaatlichen Garantie wirft im Rahmen des Kar­tellsanktionsrechts in Europa einige Fragen und Probleme auf. Die Aufdeckung und Be­bußung grenzübergreifender Kartelle haben in den letzten Jahren im Umfang deutlich zugenommen. Spiegelbildlich ist das Bedürfnis der betroffenen Unternehmen nach einem angemessenen verfahrensrechtlichen Schutz ausgeprägter geworden. Angesichts einer zu­nehmend dezentralen Anwendung der europäischen Wettbewerbskontrolle und mög­licher paralleler Sanktionen auf Ebene der Mitgliedstaaten stellt sich vermehrt die Frage, ob das Doppelbestrafungsverbot der mehrfachen Ahndung kartellrechtlicher Wettbe­werbsverstöße in verschiedenen Jurisdiktionen entgegensteht. Diese Frage berührt nicht nur das Verhältnis von Europäischer Gemeinschaft und Mitgliedstaaten, sondern auch das Verhältnis der verschiedenen Sanktionssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten zu­einander sowie zu Drittstaaten.

Die in dieser Schrift vorliegende Dissertation, die an der Universität St. Gallen ent­standen ist, diskutiert, ob sich das Verbot der Doppelbestrafung auf das kartellrechtliche Bußgeldverfahren übertragen lässt und ob es auf Unternehmen als juristische Person we­sensmäßig anwendbar ist. In einem ersten Teil werden die rechtlichen Probleme themati­siert, die sich aus der Kooperation dezentral operierender nationaler Wettbewerbsbehör­den ergeben, während der zweite Teil auf die verfahrensrechtliche Relevanz des Grund­satzes »ne bis in idem« und seine Auslegung im europäischen Recht eingeht. Am Ende steht die Ablehnung einer direkten oder analogen Anwendung des »ne bis in idem«-Grundsatzes auf das Kartellsanktionsrecht. Dieses Ergebnis dürfte – angesichts des un­einheitlichen Meinungsstandes – die wissenschaftliche Diskussion weiter beflügeln. Für die Praxis bedeutsam wird zudem aufgezeigt, dass die Unternehmen gleichwohl nicht schutzlos sind: Ihnen stehen die allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipien zu Gebote, die in jedem kartellrechtlichen Verfahren zu beachten sind.

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