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Kartellrecht als Regulierungsunstrument

Kartellrecht als „Regulierungsunstrument“

Band 265
XIX, 394 (80,- €)
ISBN: 978-3-452-29144-8

Die Zusagenpraxis der Europäischen Kommission steht seit Anbeginn unter argwöhnischer Beobachtung. Nach Art. 9 VO 1/03 kann die Kommission im Rahmen bereits eingeleiteter Verfahren Verpflichtungszusagen erlassen. Diese basieren darauf, dass Unternehmen der Kommission anbieten können, bestimmte Verpflichtungszusagen einzugehen, die geeignet sind, die Bedenken der Kommission auszuräumen. Im Laufe der Zeit ist es zu einigen spektakulären Fällen gekommen. Zu nennen wären beispielsweise die Zusagen von E.ON, RWE und dem italienischen Energieversorger ENI, die sich zur Veräußerung eines großen Teils ihrer Energienetze verpflichtet hatten. Kritiker zweifeln, ob diese Lösungen angesichts ihres weitgehenden quasi-regulativen Charakters auch im Rahmen von Auflagen zur Vermeidung einer Verbotsentscheidung nach Art. 7 VO 1/2003 hätten durchgesetzt werden können. Bei einer Verpflichtungszusage muss die Kommission nämlich nicht überprüfen, ob tatsächlich ein Kartellverstoß vorliegt. In jedem Fall haben sich Verpflichtungszusagen als alternatives Instrument der Verfahrensbeendigung etabliert, auch wenn damit tief und nachhaltig in die bestehende Marktstruktur eingegriffen werden kann.

Der Verfasser der mit der Bestnote ausgezeichneten Dissertation an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität analysiert umfassend und anhand vieler Fälle die Frage, ob das Kartellrecht mittels der Zusagenpraxis der Kommission bereits deutliche regulatorische Züge entwickelt hat. Er arbeitet zu diesem Zweck die Konzepte und Ziele des Kartellrechts einerseits und des Regulierungsrechts andererseits heraus und stellt sie einander gegenüber, unterstützt durch eine umfangreiche Fallanalyse. Die Frage wird aufgeworfen, ob eine wirtschaftslenkende und die materielle Rechtslage ändernde Behördenpraxis mit der grundsätzlich ergebnisoffenen Konzeption des Kartellrechts vereinbar ist und inwieweit eine solche Praxis mit höherrangigen Unionsgrundsätzen, u.a. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, übereinstimmt. Am Ende wird die Entwicklung zu einem „regulatorischen Kartellrecht“ rechtlich und rechtspolitisch bewertet. Der Verfasser betritt Neuland, weil er einen konkreten Vorschlag zur Änderung der Rechtslage macht, der teilweise auch auf Elemente der U.S.-amerikanischen Praxis abstellt.

Das FIW ist sich sicher, mit der Arbeit eine Grundsatzdebatte im Kartellrecht an der Schnittstelle zwischen Kartell- und Regulierungsrecht aufzugreifen. Gerade die Vorschläge zur Rechtsänderung dürften den Kritikern der Zusagenpraxis entsprechende Argumente an die Hand geben und den wissenschaftlichen Diskurs weiter stimulieren. Wir wünschen dem Band eine gute und weitreichende Rezeption.

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