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Staatliches Handeln, Daseinsvorsorge und Kartellrecht – Die Rolle der europäischen Wettbewerbsregeln im öffentlichen Sektor –

Staatliches Handeln, Daseinsvorsorge und Kartellrecht – Die Rolle der europäischen Wettbewerbsregeln im öffentlichen Sektor –

Band 248
XI, 114 (52,- €)
ISBN: 978-3-452-28196-8

Das Angebot von Leistungen, auf die die Bürger im täglichen Leben angewiesen sind, spielt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit jeher eine wichtige Rolle. Dabei variiert die Bedeutung der „Daseinsvorsorge“ in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Traditionen beträchtlich. Der Begriff der Daseinsvorsorge – nach wie vor ohne Kontur – hat über viele Jahre die Politik der Länder und Gemeinden geprägt. Sein Inhalt hat sich stets gewandelt.

Für die einen gehört zur Daseinsvorsorge die flächendeckende Versorgung mit wichtigen Wirtschaftsgütern. So berufen sich etwa Stadträte, Bürgermeister und Kreisdirektoren auf die Daseinsvorsorge, wenn sie Wasser-, Energieversorgungs- und Abfallbetriebe einrichten und diese in Eigenregie durchführen. Andere verstehen darunter soziale und karitative Einrichtungen, wieder andere meinen, auch die gleichmäßige Entwicklung der Regionen sei umfasst. Der Begriff der Daseinsvorsorge wird zudem verwendet, wenn es um die öffentliche Sicherheit, Landesverteidigung und Justiz geht. Auch um staatlich betriebene Nagelstudios, Trimm-Dich-Pfade und Krematorien entbrennt bisweilen eine Diskussion, inwieweit diese zur „Versorgung mit lebenswichtigen Gütern“ gehören.

Selbst auf Unionsebene gibt es noch keine abschließende Definition der Begrifflichkeiten. Die Europäische Kommission spricht von „Dienstleistungen im allgemeinen Interesse“ und „Dienstleistungen in allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“, wobei letztere in Art. 106 AEUV explizit genannt werden. Die Mitgliedstaaten haben bei der Ausgestaltung dieser Leistungen erhebliche Ermessensfreiräume, auch bei der Frage, ob und unter welchen Umständen der Staat gewisse Leistungen selbst bereit hält oder ein Unternehmen eine Leistung im Markt erbringen kann.

Der Verfasser dieser Monographie ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz an der Philipps-Universität in Marburg und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des FIW. Dieser Band ist aus der Antrittsvorlesung hervorgegangen, die der Verfasser am 7. Februar 2014 in Marburg gehalten hat. Der Verfasser weist darauf hin, dass die Wettbewerbsregeln als „Kernstück des Gemeinschaftsinteresses“ auf die Vorschriften zur Daseinsvorsorge zurückwirken und auch im öffentlichen Sektor Anwendung finden. Weitreichende Ausnahmen von der Anwendung des Wettbewerbsrechts im öffentlichen Sektor sind seiner Ansicht nach nicht zu rechtfertigen. Vor allem sei dem Marktbezug einer Leistung Rechnung zu tragen und der Frage, ob jene auch von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht werden könne; auf eine vorgebliche Gemeinwohlargumentation komme es in dem Zusammenhang nicht an. Zur Untermauerung seiner Thesen wertet der Verfasser die einschlägige nationale und europäische Rechtsprechung aus.

Es gehört zu den Zielen des FIW, Beiträge zur Durchdringung des Wettbewerbsrechts und seiner Fortentwicklung zu leisten. Diesem Anliegen soll dieser Band in besonderer Weise dienen.

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