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Unternehmensnetzwerke und das Kartellverbot des Art. 101 AEUV

Unternehmensnetzwerke und das Kartellverbot des Art. 101 AEUV

Band 258
XVIII, 334 (72,- €)
ISBN: 978-3-452-28765-6

 

Unternehmenskoordination oder -kooperationen werden seit jeher kartellrechtlich beleuchtet und müssen sich regelmäßig am Maßstab des Kartellverbots messen lassen. „Unternehmensnetzwerke“ hingegen sind im Kartellrecht bislang weder ein geläufiger Begriff, noch können sie in ihrer oft unterschiedlichen Ausprägung von den Kartellbehörden mit dem diesen zur Verfügung stehenden Instrumentarium angemessen analysiert und beurteilt werden. Es fehlt schon an einer rechtlichen Definition des „Unternehmensnetzwerks“. Insbesondere in der Ökonomie sind Unternehmensnetzwerke indessen bereits ein seit langem bekanntes Phänomen und beschreiben eine Form der wirtschaftlichen kooperativen und flexiblen Zusammenarbeit rechtlich selbständiger Unternehmen untereinander, die auf das Erreichen von Synergieeffekten und Wettbewerbsvorteilen gerichtet ist. In der Praxis werden vor allem in der Wirtschaft immer häufiger Unternehmensnetzwerke gebildet, um dem global zunehmenden Wettbewerbsdruck etwas entgegensetzen oder diesem standhalten zu können. Solche Netzwerke können beispielsweise die Form von Einkaufsgemeinschaften, gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten oder mittelständischen Kooperationen annehmen, aber auch in strategische Allianzen einmünden. Verbände können sich ebenfalls als Unternehmensnetzwerk klassifizieren. Wie bei allen anderen Formen der Kooperation und Verhaltensabstimmung unter Wettbewerbern stellt sich auch bei Unternehmensnetzwerken die Frage nach der Anwendung des Kartellverbots (Art. 101 AEUV).

Die Verfasserin der vorliegenden Dissertation, die an der Universität Siegen im Rahmen der fakultätsinternen interdisziplinären Research School of Business and Economics entstanden und mit der Bestnote bewertet worden ist, ist die erste, die sich umfassend mit dem Kartellverbot bei Unternehmensnetzwerken auseinandersetzt. Dabei werden eingehend verschiedene Aspekte, wie Strukturen von Unternehmensnetzwerken, eine etwaige Unternehmenseigenschaft und mögliche Anwendung der Zusammenschlusskontrolle in diesen Zusammenhang gestellt und gewürdigt. Die Arbeit verfolgt einen interdisziplinären Ansatz und betritt ideenreiches Neuland, indem die Verfasserin – teilweise im Rahmen einer gemeinschaftlichen Forschung, wie sie im internationalen Bereich und bei anderen Disziplinen durchaus üblich ist – eine rechtliche Definition des „Unternehmensnetzwerks“ entwickelt. Darüber hinaus schlägt sie, speziell für die Anwendung von Art. 101 AEUV, ein umfassendes Prüfraster vor, das der Europäischen Kommission eine Orientierungshilfe bei der kartellrechtlichen Beurteilung von Unternehmensnetzwerken bieten soll und das Besonderheiten und netzspezifische Charakteristika jeweils miteinbezieht.

Das FIW freut sich, mit diesem Band in einen interdisziplinären Bereich vorzudringen und den Weg für eine fundierte juristische Auseinandersetzung zur Einordnung und Bewertung von Unternehmensnetzwerken – einem durchaus anspruchsvollen Forschungsgebiet – zu ebnen. Die Vorschläge der Verfasserin unter Einschluss des von ihr entwickelten Prüfrasters könnten der rechtsanwendenden Praxis zustattenkommen und könnten – mit geringen Anpassungen – in Fortentwicklung der deutschen Rechtsordnung (§ 1 GWB) auch dem nationalen Gesetzgeber Pate stehen. Das FIW wünscht dem Band eine breite Rezeption in der Wissenschaft und Praxis.

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