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Wirtschaftliche Einheit und Konzernhaftung im Kartellzivilrecht

Wirtschaftliche Einheit und Konzernhaftung im Kartellzivilrecht

Band 253
XV, 315 (68,- €)
ISBN: 978-3-452-28713-7

 

Anlässlich der Umsetzung der Kartellschadensersatz-Richtlinie (Richtlinie 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union), die bis zum 27.12.2016 in nationales Recht übernommen werden muss, plant der Gesetzgeber offenbar, eine weite Angleichung des deutschen an den europäischen Unternehmensbegriffs für das Kartellzivil- und Kartellbußgeldrecht vorzunehmen. Er würde damit Forderungen des Bundeskartellamts und der Monopolkommission aufgreifen.

Hinter der Zurechnung von Wettbewerbsverstößen zu anderen als dem jeweils handelnden Unternehmen, insbesondere der Muttergesellschaft, stehen im EU-Recht in erster Linie wettbewerbspolitische Überlegungen, um Umgehungstatbestände auszuschließen und einen solventen Schuldner zu identifizieren. Die Voraussetzungen für eine solche Zurechnung wie die Berechtigung dieser gesamten Praxis sind seit Jahrzehnten umstritten. Die Einführung des europäischen Unternehmensbegriffs – und damit einhergehend des Konzeptes der wirtschaftlichen Einheit – in das deutsche Kartellzivilrecht würde eine deutliche Abkehr vom traditionellen gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzip und Rechtsträgerprinzip bedeuten und hätte weitreichende Folgen für den Konzern. Vielfach wird das europäische Konzept einer gesetzlich nicht geregelten Gesamtschuld dogmatisch als »Fremdkörper« angesehen, welcher sich von den ursprünglichen Haftungsprinzipien im europäischen Kartellrecht, die auf dem Schuldprinzip, respektive dem Grundsatz der persönlichen Verantwortung, sowie der Unschuldsvermutung und dem Grundsatz nulla poena sine lege basieren, weit entfernt hat. Die praktische Relevanz einer konzernweiten zivilrechtlichen Verantwortlichkeit für Kartellvergehen ist angesichts der Höhe der jährlich durch Kartelle entstehenden Schäden jedenfalls erheblich.

Der Verfasser der vorliegenden Dissertation, die an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster entstanden ist, betritt in jeder Hinsicht Neuland, indem er ein eigenes europarechtskonformes Haftungskonzept für das deutsche Recht entwickelt, ohne das als dogmatisch schwierig erachtete europäische Konzept dem deutschen auf- zustülpen. Dazu legt er in Anlehnung an bestehende Spezialregelungen einen eigenen Gesetzesvorschlag vor, der an eine Haftung des Betriebsinhabers anknüpfen will. In dem Zusammenhang entwickelt er zudem Lösungen für das Innenverhältnis im Sinne eines möglichen Innenregresses. Intensiv beleuchtet er zuvor das Konzernbild des deutschen Rechts und des EU-Kartellrechts und untersucht die Auswirkungen des europäischen Konzeptes der wirtschaftlichen Einheit auf die nationalen Rechtsordnungen. Dabei zieht er auch Vergleiche zu anderen europäischen und außereuropäischen Rechtsordnungen und setzt sich zudem kritisch mit dem Schrifttum auseinander.

Das FIW freut sich, mit diesem Band ein äußerst aktuelles und streitbares Thema vorzulegen, das thematisch an Band Nr. 245 der Schriftenreiche (Sanktionsdurchgriff und wirtschaftliche Einheit im deutschen und europäischen Kartellrecht von Lukas Aberle) anknüpft, dabei den Diskurs um die angemessene Umsetzung der Kartellschadensersatz-Richtlinie aufgreift und ihm eine neue Blickrichtung verleiht. Die Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften für Kartellvergehen ihrer Tochtergesellschaften gehört nach wie vor, auch angesichts der damit in Rede stehenden finanziellen Implikationen, zu den umstrittensten Themen im Europäischen Wettbewerbsrecht, deren Kontrolle nach den rechtstaatlichen Gesichtspunkten der Europäischen Menschenrechtskonvention noch aussteht. Wir wünschen dem Band insbesondere Aufmerksamkeit im aktuellen Gesetzgebungsprozess und eine darüber hinausgehende breite Rezeption in den Fachkreisen.

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