Band 228
VIII, 157 (55,- €)
ISBN: 978-3-452-27311-6
Das 42. FIW-Symposion in Innsbruck stand 2009 unter dem Leitgedanken »Innovation und Wettbewerb« und widmete sich dem Verhältnis von Kartellrecht und gewerblichem Rechtsschutz. Für die Wirtschaft sind ein hoher Schutz geistigen Eigentums und eine freie Wettbewerbsordnung gleichermaßen zentrale Anliegen. Das Kartellrecht und das Recht des geistigen Eigentums dienen beide der Förderung des Wettbewerbs. Das Kartellrecht erreicht dies unter anderem durch die Sanktionierung von missbräuchlichem Verhalten marktbeherrschender und marktstarker Unternehmen. Die Immaterialgüterrechte bieten Unternehmen den Anreiz, Kosten und Risiken von Investitionen und Marktteilnahme auf sich zu nehmen. Beide Rechtsgebiete stehen aber nicht derart nebeneinander, dass sich ihre Anwendung gegenseitig ausschließt. Es gibt Situationen, in denen die Anwendungsbereiche beider Rechtsgebiete durch eine Abwägung aufeinander abgestimmt werden müssen.
Für eine »Ökumene« zwischen Kartellrecht und Patentrecht sprach sich Dr. Bernhard Heitzer in seinem vorab zusätzlich als Sonderdruck veröffentlichten Beitrag aus. Beide Rechtsgebiete verfolgten aus ökonomischer Sicht das gleiche Ziel. Auch Professor Dr. Josef Drexl forderte eine Wettbewerbspolitik, die das geistige Eigentum und das Kartellrecht in einen einheitlichen Kontext stellt. Im Einzelnen ergeben sich schwierige Abgrenzungsfragen, gerade bei neuen innovationsgeprägten Märkten wie elektronischen Plattformen, dem Internetzugang sowie Onlinediensten. Einen Überblick zu Fragen der Abgrenzung dynamischer Märkte und zur Bestimmung von Marktbeherrschung gab Professor Dr. Meinrad Dreher.
Auch die Sektoruntersuchung der Europäischen Kommission des pharmazeutischen Wirtschaftszweigs bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Patent- und Kartellrecht. Die Untersuchung wurde aus amerikanischer Sicht von J. Thomas Rosch beleuchtet. Ob der Patentschutz nicht differenzierter ausgestaltet werden müsste, um der Verschiedenartigkeit der Innovationsprozesse Rechnung zu tragen, wird teilweise in der ökonomischen Diskussion angeregt (Professor Dr. Uwe Canter).
Auf den ersten Blick hat die kartellrechtliche Bewertung von Markenpools einerseits und Patentpools andererseits nicht viele Gemeinsamkeiten, allerdings offenbaren sich bei näherem Hinsehen doch einige Parallelitäten (Professor Dr. Jan Bernd Nordemann). Eine weitere Schnittstelle der Rechtsgebiete ist die Zwangslizenz, die einen kartellrechtlichen Zugriff auf das Immaterialgüterrecht bewirkt und dann gewährt wird, wenn der Ausschluss Dritter von einem Immaterialgüterrecht als ein Marktmissbrauch einzustufen ist. Hierzu weisen die deutsche und europäische Rechtsprechung allerdings erhebliche Unterschiede auf (Dr. Wolfgang Kirchhoff).
Die Tagung brachte auch einige Einzelaspekte aus anderen Rechtsordnungen ans Licht. Einblicke in die Arbeit des Japanischen Patentamtes gewährte Takashi Suzuki, in die Arbeit der niederländischen Kartellbehörde Pieter Kalbfleisch. Die ersten Schritte des chinesischen Gesetzgebers zur Beurteilung von Technologietransfervereinbarungen kommentierte Dr. Moritz Lorenz. Aus einem britischen Blickwinkel wurden schließlich die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise auf die Innovationsanreize von Unternehmen näher beleuchtet. Dabei veranschaulichte Philip Collins, dass Wettbewerb in Zeiten der Krise nicht entbehrlich sei, sondern ihm eine Schlüsselrolle bei der Überwindung der krisenbedingten Rezession zukomme.
Das gut besuchte Symposion zeigte, dass dem angesprochenen Themenkreis zunehmende Aufmerksamkeit zukommt. Das FIW beabsichtigt, die Diskussion hierzu auch künftig wieder aufzunehmen und hofft, dem Leser mit diesem Band einen Einblick in eine sich stetig fortentwickelnde Rechtsmaterie zu geben.