Band 237
VII, 62 (55,- €)
ISBN: 978-3-452-27726-8
Das 44. Symposion des FIW stand 2011 unter dem Leitthema »Sanktionen im Kartellrecht« und bot führenden Vertretern der Wirtschaft, Anwaltschaft, Verwaltung und Justiz erneut ein Forum zur Diskussion über Fragen der Wirtschaftsverfassung und der Wettbewerbspolitik. Kartellverstöße von Unternehmen können erhebliche Risiken nach sich ziehen. Hierzu zählen die Nichtigkeit von Vereinbarungen, Bußgelder, die Möglichkeit zur Vorteilsabschöpfung und strafrechtliche Sanktionen. Auch Imageschäden und zivile Schadensersatzforderungen können Folgen kartellrechtswidrigen Handelns sein. Insbesondere bei letzteren ist durch die Erweiterung der Anspruchsgrundlagen für Geschädigte in den letzten Jahren eine Zunahme zu verzeichnen (Ulrich Classen). Bislang stehen jedoch die Bußgelder im Fokus der Sanktionen. Trotz kontinuierlich steigender Kartellbußgelder im Inland und auf europäischer Ebene war beim Symposion der Konsens vorherrschend, dass eine Sanktionierung von Kartellen geboten sei, um Kartellverstöße zu ahnden und Wohlfahrtsverluste abzufedern. Zweifel wurden allerdings an der – insbesondere auf europäischer Ebene – omnipotenten Rolle der Kartellbehörden und der Wirksamkeit der gerichtlichen Kontrolle laut. Auch fehlte es an einer entsprechenden Honorierung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen durch das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission (Werner Schnappauf). Im internationalen Vergleich sind die Sanktionssysteme recht unterschiedlich: Die Bandbreite der verschiedenen Systeme reicht von der Ausgestaltung als Administrativverfahren bis zu einem Klagesystem, das Sanktionen per Gerichtsentscheid festschreibt. Welches System unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensgerechtigkeit vorzugswürdig ist, hänge dabei nicht zuletzt von den konkreten politischen Gegebenheiten ab (Daniel Zimmer). Dass von den Kartellbehörden neben den klassischen Sanktionsformen zunehmend auch weniger einschneidende, aber nicht weniger effiziente alternative Instrumente, wie Vergleichslösungen, Verpflichtungszusagen und Sektoruntersuchungen eingesetzt werden, veranschaulicht die Praxis des Bundeskartellamts (Andreas Mundt). Oft reiche auch schon die Drohung mit Sanktionen aus, wie im Fall der Umsetzung der verschärften Preismissbrauchsaufsicht im Energiesektor, um Unternehmen zu einem regelkonformen Verhalten zu bewegen (Carsten Becker). Eine praktikable Alternative zu dem mit Schwächen behafteten Vergleichsmarktkonzept sei indes derzeit nicht in Sicht (Wolfgang Kirchhoff). Allerdings ist der Einsatz des Kartellrechts gegen Preise nicht unumstritten; dieser stehe im Widerspruch zum Primat der Privatautonomie und der Preissetzungsfreiheit der Unternehmen (Meinrad Dreher). Die Debatte um effiziente und faire Sanktionen wird auch in den kommenden Jahren weiter geführt werden. Das FIW wünscht diesem Band eine interessierte Aufnahme bei seinen Lesern und den Themen eine breite Diskussion.