Band 246
VII, 188 (54,- €)
ISBN: 978-3-452-28027-5
Das „Kölner Seminar“ des FIW fand am 3. und 4. Juli 2013 zum 41. Mal statt und widmete sich erneut aktuellen Entwicklungen des Kartellrechts und der Wettbewerbspolitik. Dazu gehörten die gerade ein paar Tage zuvor verabschiedete 8. GWB-Novelle und die vom Bundeskartellamt veröffentlichten neuen Bußgeldleitlinien. Der Schwerpunkt des Seminars lag auf dem deutschen Recht und seiner Anwendung durch die Kartellbehörden und die Gerichte.
Im traditionellen Eröffnungsvortrag schilderte der Vizepräsident des Bundeskartellamts Peter Klocker die aktuelle Entscheidungspraxis des Amtes in den Jahren 2012 und 2013. Während er die 8. GWB-Novelle aus Sicht des Amtes charakterisierte und auf das primäre Ziel hinwies, die Kartellverfolgung in den kommenden Jahren noch effektiver zu gestalten, hielt Juliane Scholl, Monopolkommission, ebenfalls kritisch Rückschau auf die Neuerungen im deutschen Kartellrecht, das einige ökonomische Fehlwirkungen aufweise und mehrfach Sonderinteressen Rechnung getragen habe. Wenn hierin Defizite im Rahmen der Gesetzgebung liegen sollten, habe die Rechtsprechung auf der anderen Seite zu einem ausgewogeneren Verhältnis von Eingriffs- und Verteidigungsrechten beigetragen, indem sie in den letzten Jahren die zulässige Reichweite der im Verwaltungs- und Bußgeldverfahren unterschiedlichen kartellbehördlichen Ermittlungsbefugnisse weiter herausgearbeitet hat (Katharina Krauß, Bundeskartellamt). Einer kritischeren Würdigung unterzog Justus Herrlinger, Rechtsanwalt in Hamburg, die Rechtsprechung, indem er die BGH-Entscheidung ‚Grauzementkartell‘ auf den Prüfstand stellte und die Grenzen für eine verfassungskonforme Auslegung seitens der Gerichte auslotete.
Es standen auch speziellere Themen im Fokus des Seminars, die entweder bestimmte Unternehmenssparten betrafen oder Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten herstellten, die ansonsten selten näher beleuchtet werden. Neben der vom Bundeskartellamt angestellten Sektoruntersuchung „Walzasphalt“ (Fabian Theurer, Bundeskartellamt) kamen vielfältige Schnittstellen zwischen dem Insolvenzrecht und Kartell- sowie Beihilfenrecht zur Sprache (Andreas Möhlenkamp, Rechtsanwalt in Düsseldorf und Mitglied des FIW-Vorstandes). Die in Theorie und Praxis wichtige Verzahnung von Recht und Ökonomie beschrieb Matthias Pflanz, ökonomischer Berater in London, der die Grundsätze der selten beachteten „räumlichen Marktabgrenzung“ in der Fusionskontrolle aus ökonomischer Sicht und weitere Sonderaspekte in der deutschen Fusionskontrolle darstellte.
Über die Referate des 41. FIW-Seminars hinaus enthält dieser Band drei weitere Beiträge. Am 16. Mai 2013 veranstaltete die Bucerius Law School in Hamburg einen Vortragsabend zu aktuellen Entwicklungen im Pressekartellrecht. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen zwei Vorträge: Die Vorsitzende der unter anderem für die Presse zuständigen 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, Julia Topel, sprach über aktuelle Fragen der Marktabgrenzung auf Zeitungsmärkten und – vor dem Hintergrund des Falles „Frankfurter Allgemeine Zeitung/Frankfurter Rundschau“ – über Kriterien der Sanierungsfusion. Karen Rinsche, Justitiarin der Rheinische Post Mediengruppe, widmete sich in ihrem Vortrag aus Anlass der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall „Haller Tagblatt“ der Bedeutung des potentiellen Wettbewerbs in der Fusionskontrolle und dem kartellrechtlichen Rahmen für Kooperationen zwischen Presseunternehmen. Sie entnahm der BGH-Entscheidung die generelle Aussage, dass eine bloß denkbare Möglichkeit späteren Wettbewerbs die Annahme potentiellen Wettbewerbs ebenso wenig rechtfertigt wie eine publizistisch herausfordernde Qualität der benachbarten Lokalzeitung. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte mit einiger Wahrscheinlichkeit für einen Marktzutritt in drei bis fünf Jahren sprechen. Der kartellrechtliche Rahmen für Kooperationen im Medienbereich sei in der Praxis durch eine gewisse Rechtsunsicherheit gekennzeichnet, da es stets auf die Prüfung aller Umstände des Einzelfalles ankomme. Kooperationen könnten jedoch zur Erhaltung der Pressevielfalt beitragen und sollten daher wettbewerbspolitisch positiv bewertet werden. Eingeleitet wurde der Vortragsabend durch einen kurzen Überblick über das Thema von Horst Satzky, Mitglied des FIW-Vorstands und Lehrbeauftragter der Bucerius Law School.
Die schriftliche Fassung des auf der 42. Brüsseler Informationstagung des FIW am 8. November 2013 von Torsten Körber, Professor in Göttingen und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des FIW, gehaltenen Vortrags zum SIEC-Test im GWB ergänzt diesen Band. Zentraler Gegenstand der Untersuchung war die Frage, ob die Einführung des SIEC-Tests in die nationale Fusionskontrolle nur eine „Teilangleichung“ oder eine „Vollharmonisierung“ bewirkt habe. Körber geht davon aus, dass der Marktbeherrschungstest kurz oder mittelfristig in der deutschen Praxis noch das beherrschende Merkmal bilden würde, längerfristig werde dessen Bedeutung jedoch zugunsten des SIEC-Tests zurücktreten.
Es gehört zu den Zielen des FIW, Beiträge zur Durchdringung des Wettbewerbsrechts und seiner Fortentwicklung zu leisten. Diesem Anliegen soll dieser Band in besonderer Weise dienen.